„Über das Serviceportal der Stadt ist es möglich, Fahrzeuge neu, wieder oder tageweise zuzulassen, umzuschreiben oder außer Betrieb zu setzen. Hierfür werden ein Online-Ausweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich auch Fahrzeugbrief genannt, benötigt“, heißt es.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss jünger als der 1. Januar 2018 sein, um die genannten Vorgänge, mit Ausnahme der Außerbetriebsetzung, online durchführen zu können. Für die Außerbetriebsetzung genügt es, wenn das Dokument vor dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurde.
Auch der Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen EU-Kartenführerschein kann über das Serviceportal der Stadt online beantragt werden. Ob ein Führerschein bereits hätte umgetauscht werden müssen, lasse sich ebenfalls im Serviceportal prüfen.
Alle online Dienstleistungen und Informationen, auch für die gesamte Verwaltung, findet man unter serviceportal.wuppertal.de