Katernberger Nissen-Gelände Großes Wohnbauprojekt in der Pipeline

Wuppertal · Vor zweieinhalb Jahren hat Wuppertal dem Land NRW rund 150 Hektar als potenzielle Wohnbauflächen für den neuen Regionalplan gemeldet. Jetzt nimmt ein erstes großes Bauprojekt aus dem Pool Gestalt an.

 Auf dem Areal des Ende 2021 geschlossenen Pflanzenhofs Nissen – hier von der Nevigseser Straße aus gesehen – soll ein Wohnungsbau-Projekt entwickelt werden.

Auf dem Areal des Ende 2021 geschlossenen Pflanzenhofs Nissen – hier von der Nevigseser Straße aus gesehen – soll ein Wohnungsbau-Projekt entwickelt werden.

Foto: Simone Bahrmann

Konkret geht es dabei um das Gelände zwischen Nevigeser Straße und Oberdüsseler Weg, auf dem bis Ende 2021 der Gartenbaubetrieb Nissen aktiv war. Das Areal liegt quasi schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite der Fläche, die zwischenzeitlich auf der Kleinen Höhe als Standort für die Forensik diskutiert und letztlich verworfen wurde.

Große Pluspunkte aus planerischer Sicht: Die Fläche ist verfügbar und durch die vorhergehende Nutzung bereits teilweise versiegelt – deshalb gehört sie zu den priosierten Gebieten bei der politisch gewünschten Schaffung neuer Wohnbauten. Sie ist rund 13 Hektar groß, das entspricht grob gesagt 18 Fußballplätzen.

Als ersten Schritt auf dem Weg zur Realisierung hat die Verwaltung jetzt einen „Zielbeschluss zur Wohnbauflächenentwicklung“ für den relevanten Bereich ins politische Verfahren eingebracht. Dort nachzulesen: Der derzeitige Eigentümer möchte die Entwicklung der Fläche nicht selber betreiben, sondern hat bereits vertragliche Vereinbarungen mit der bundesweit tätigen Immobilien-Gruppe „WILMA“ getroffen.

Mit dem Unternehmen hat die Wuppertaler Verwaltung erste Gespräche über die städtischen Vorgaben und Zielsetzungen geführt. Diese Ziele gehen „in Anbetracht der stadträumlichen Lage und der hohen Nachfrage in Richtung einer aufgelockerten Bebauung mit dem Schwerpunkt im Bereich Einfamilienhäuser (freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser)“.

Außerdem sei ein Anteil von 20 Prozent im geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen. Dabei sollen im Rahmen der städtebaulichen Qualifizierung innovative und kompakte Modelle einer Stadtrandsiedlung erarbeitet werden, die ebenso die ökologische Freiraumentwicklung berücksichtigen.

Trifft der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Anfang Februar die Grundsatzentscheidung für die Wohnbauentwicklung auf dem Nissen-Gelände, dann müssen zunächst gutachterliche Grundlagen für die Rahmenplanung geschaffen werden. Anschließend soll in Abstimmung mit dem Projektentwickler ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren samt Bürgerbeteiligung starten.

Bei dem geht es um die Frage, was hier unter Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten wie gebaut werden soll. Auf Basis dieses Konzepts könnten dann der Umsetzungsbeschluss gefasst und die formelle Bauleitplanung gstartet werden.

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