Klarere Aussagen Neue Schilder und Regeln auf dem Scharpenacken

Wuppertal · Die Initiative „Menschen- und Naturfreunde Scharpenacken“ begrüßt die neuen Schilder und Regeln im Landschaftsschutzgebiet Scharpenacken. Sie sind vom Eigentümer des Gebiets, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) vor Kurzem angebracht worden.

Die allgemeinen Regeln.

Foto: Menschen- und Naturfreunde Scharpenacken

Die Schilder sollen „Klarheit über die geltenden Regeln im Landschaftsschutzgebiet schaffen und ersetzen die bisherigen, teils widersprüchlichen und ohne Genehmigung aufgestellten, Vorgängerschilder“, so die Initiative.

Hintergrund der Maßnahme sei eine nachträglich erteilte naturschutzrechtliche Befreiung, die notwendig sei, da sich der Scharpenacken im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost befinde. Die Schilder enthalten sowohl allgemeine Verhaltensregeln als auch spezielle Hinweise, etwa zur generellen Leinenpflicht von März bis September sowie im Bereich der Schafbeweidung.

Zusatzinfos.

Foto: Menschen- und Naturfreunde Scharpenacken

„Mit der nun erfolgten Beschilderung wird letztlich ,geheilt‘, was eigentlich bereits 2012 hätte umgesetzt werden müssen. Die Maßnahme kommt zwar über ein Jahrzehnt zu spät, schafft aber nun wichtige Voraussetzungen für die weitere Entwicklung im Sinne des Arten-, Natur- und Landschaftsschutz“, so die Initiative.

Es sei „ein wichtiger und richtiger Schritt für den Erhalt und die ökologische Aufwertung der wertvollen Offenlandfläche Scharpenacken. Das Gebiet ist Teil eines Biotopverbunds von herausragender und besonderer Bedeutung und spielt eine zentrale Rolle für den Artenschutz und die Biodiversität. Auch für unser Wuppertaler Klima ist die Freifläche von entscheidender Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet.“

Leider sei es bereits innerhalb der ersten 24 Stunden nach Anbringung zu Vandalismus gekommen: „Ein Schild am Haupteingang wurde mit verfassungsfeindlicher Symbolik beschmiert. Ob und wie die neuen Regelungen eingehalten werden, bleibt abzuwarten. Laut Befreiungsantrag will sich der Eigentümer künftig selbst um deren Durchsetzung kümmern.“