Kritik der Freien Wähler / WfW E-Scooter: „Dröhnendes Schweigen der Verwaltungsspitze“

Wuppertal · Die Freie Wählern / Wählergemeinschaft für Wuppertal kritisieren mit Blick um die Diskussion von E-Scootern „die mangelhafte Kontrolle von Verstößen“.

E-Scooter am Hauptbahnhof.

Foto: Achim Otto

„Auch wenn jede Woche mehrere Leserbriefe in den Zeitungen erscheinen, auch wenn regelmäßig Nachrichten zu Unfällen mit E-Scootern gedruckt werden, so bleibt immer eine Konstante: das dröhnende Schweigen der Verwaltungsspitze dazu. Für mehr als die Ausstellung der Sondernutzungserlaubnisse sieht man sich augenscheinlich nicht in der Lage“, so Henrik Dahlmann (Mitglied des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung).

Die Verwaltungsspitze nehme „durch diese Handlungsverweigerung in Kauf, dass ein eigentlich sinnvolles Verkehrsmittel immer heftigere Gegenreaktionen hervorruft. Dies ist bedauerlich, denn das Problem sind verantwortungslose Nutzer und nicht die E-Scooter an sich. Aber da weder die Abstellzonen vernünftig festgelegt wurden noch getroffene Regelungen gegenüber den Anbietern durchgesetzt werden, besteht in Wuppertal eine Art rechtsfreier Raum in Sachen Leihscooter.“

Dahlmann: „Allerdings sehen auch unsere politischen Mitbewerber keinen akuten Handlungsbedarf, sonst hätte man unseren Antrag, der endlich wirksame Kontrollen und die Kennzeichnung der Fußgängerzonen als E-Scooter freie Zonen vorsieht, nicht auf die Zeit nach der Kommunalwahl vertagt.“ Ausdrücklich begrüße man die „nun vereinzelt durchgeführten Kontrollaktionen der Polizei, wobei dies nur der Anfang weiterer Kontrollen sein kann“.

Dieser erste Schritt sei erfreulich, „darf aber gerne zu weiteren und ausgedehnteren Aktionen führen. Und es sollte nicht bei Ermahnungen bleiben, sondern Konsequenzen haben, wenn man sich bewusst falsch verhält. Außerdem müssen die Anbieter verpflichtet werden, durch eine Motorsperre oder vergleichbare Lösungen die Nutzung ohne Freischaltung durch Kinder und Jugendliche zu unterbinden.“

Die Fraktion Freie Wähler/WFW will sich nach eigenen Angaben „zusätzlich bei der Neufestsetzung der Gebühren für Sondernutzungserlaubnisse dafür einsetzen, dass der lächerlich geringe Betrag, den die Verleihfirmen aktuell zahlen müssen, auf ein großstadtübliches Niveau angehoben wird“.