Dabei stellten die Polizistinnen und Polizisten nach eigenen Angaben mehrere Verstöße fest. So wurden zehn Verwarngelder wegen des Verstoßes gegen die Personenbeförderung (mehr als eine Person auf dem E-Scooter) verhängt.
Bei einer Person erhärtete sich der Verdacht, dass diese unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs war. Ihr wurde auf der Wache eine Blutprobe entnommen. Außerdem ahndeten die Beamtinnen und Beamten zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Polizei weist mit Blick auf E-Scooter auf folgende Regeln hin:
● Fahren darf man nur mit gültiger Versicherungsplakette.
● Mindestalter 14 Jahre (Achtung: Verleiher geben ein anderes Mindestalter zum Ausleihen vor: 18 Jahre).
● Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) ist verboten.
● Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden.
● Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu.
● E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.
● Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.