Debatte um das Osterholz Kein Grund für Gewalt

Betr.: Debatte um das Osterholz 

Mit dem Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Halde Oetelshofen besteht jetzt zunächst Rechtssicherheit, den Wald auf einer Fläche von 3,5 Hektar zu roden.

Das mag man ökologisch und unter dem Aspekt der Klimaveränderung kritisch sehen. Wenn man will, kann man dagegen angemeldete Demonstrationen durchführen und zum Beispiel bestehende Initiativen, die sich dagegen sträuben, unterstützen oder weitere Initiativen gründen. Man kann auch den Rechtsweg beschreiten und gegen die Entscheidung klagen. Die Demokratie in der wir leben, lässt dafür viele Aktivitäten zu.

Was man allerdings nicht kann, ist den Wald besetzen, Wege verbarrikadieren, Stacheldraht im Wald verlegen und illegal Baumhäuser installieren. Das ist eindeutig rechtswidrig und erfüllt verschiedene Straftatbestände. Sollte es bei der Rodung zu gewalttätigen Widerständen kommen, müssen Polizei und Justiz entsprechend konsequent dagegen vorgehen.

Nur weil gewissen Gruppierungen bestimmte Entscheidungen des Staates nicht gefallen, besteht kein Grund, mit Gewalt dagegenzuhalten.

Hans Schneider

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