Frist verlängert NRW-Soforthilfe: Rückzahlung bis 30. November

Wuppertal / Düsseldorf · Die NRW-Landesregierung hat eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. Darauf macht die Handwerkskammer Düsseldorf aufmerksam.

Symbolbild.

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Foto: Gerd Altmann

Als Folge des Kabinettsbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.

Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Das bedeutet, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind, aufrechterhalten bleiben.

Die Handwerkskammer weist Unternehmen aus dem Wirtschaftsbereich, die in Liquiditätsprobleme geraten, außerdem auf ihr kostenloses Betriebsberatungs-Angebot hin: www.hwk-duesseldorf.de/betriebsberatung bzw. Tel. 0211 / 8795-328 und -33.

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