1. Wirtschaft

Aktion in Wuppertal: Zoll überprüfte Beschäftigungsverhältnisse

Aktion in Wuppertal : Zoll überprüfte Beschäftigungsverhältnisse

Das Hauptzollamt Düsseldorf hat in Wuppertal im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe überprüft.

Im Einsatz waren 52 Beschäftigte, befragt wurden 102 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei gebe es in drei Fällen den Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns, in fünf Fällen den Verdacht auf Beitragsvorenthaltung sowie in einem Fall eine illegale Ausländerbeschäftigung, hieß es. Die Prüfungen dauern noch an.

Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ nahm nach eigenen Angaben insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern ins Visier. „Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals so genannte ,Scheinselbstständige‘ angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn“, so das Hauptzollamt.

  • Symbolfoto.
    Schwarzarbeit-Kontrolle : Zoll überprüft Gebäudereiniger
  • Symbolbild.
    Spielhallen und Wettbüros in Wuppertal : CDU-Vorstoß gegen „illegale Zockermeilen“
  • Diakoniedirektor  Dr. Martin Hamburger und Caritasdirektor
    Caritas und Diakonie : 24-Stunden-Pflegekräfte: Lob für Mindestlohnurteil

Außerdem werde verstärkt versucht, „mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist“. Nicht nur das „fahrende Personal“ sei davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.