Caritas und Diakonie 24-Stunden-Pflegekräfte: Lob für Mindestlohnurteil

Wuppertal · Der Caritasverband Wuppertal/Solingen und die Diakonie Wuppertal begrüßen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem ausländischen Pflegekräften, die in Deutschland als so genannte „Live in“-Kräfte in den Haushalten Pflegebedürftiger untergebracht sind, der Mindestlohn nach deutschem Recht zusteht.

 Diakoniedirektor  Dr. Martin Hamburger (li.) und Caritasdirektor Dr. Christoph Humburg (bei einem Besuch im Kinderhospiz / Archivbild).

Diakoniedirektor  Dr. Martin Hamburger (li.) und Caritasdirektor Dr. Christoph Humburg (bei einem Besuch im Kinderhospiz / Archivbild).

Foto: Kinderhospiz

Die Caritasvorstände Dr. Christoph Humburg und Dr. Wolfgang Kues und Diakoniedirektor Dr. Martin Hamburger: „Bis dato hat Deutschland quasi billigend in Kauf genommen, dass viele ausländische Pflegekräfte ausgebeutet werden.“ Häufig würden die Pflegekräfte, die über profitable Agenturen an deutsche Familien vermittelt werden, für acht Stunden bezahlt, müssten aber de facto rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Humburg, Kues und Hamburger betonen zugleich: „Der Bedarf an häuslicher Pflege ist groß. Es wird höchste Zeit, dass die Politik klare und verlässliche Regeln und Rahmenbedingungen für alle Pflegerinnen und Pfleger, für die Pflegebedürftigen, deren Familien und für die Anbieter schafft.“ Die Folgen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürften jedoch nicht dazu führen, dass häusliche Pflege für die Betroffenen unbezahlbar werde. Die Vertreter der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände fordern: „Es ist dringend notwendig, dass die ambulante Pflege besser finanziert wird. Die Förderung legaler Beschäftigungsverhältnisse in der Pflege muss es den betroffenen Familien möglich machen, gute Pflege für ihre Angehörigen zu bezahlbaren und zugleich fairen Bedingungen zu organisieren.“

Für Caritas und Diakonie begrüßen sie, dass auf den letzten Metern der Legislaturperiode doch noch eine Pflegereform auf den Weg gebracht werden solle. Beabsichtigt sei dabei auch, dass nur noch Pflegeanbieter zugelassen werden, die einen eigenen Tarifvertrag vorweisen können oder sich mit ihrer Entlohnung unmittelbar an einem Tarifvertrag oder am Arbeitsvertragswerk der Kirchen orientieren. Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge (GVWG) sei nun aber auch noch die „offene Baustelle“ der häuslichen Pflege zu schließen.

In Wuppertal leben rund 15.000 pflegebedürftige Menschen, rund drei Viertel von ihnen werden in ihrem Zuhause gepflegt. Die übrigen leben in stationären Einrichtungen.

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