Da dies nur die offiziell gemeldeten Vorfälle sind, geht die Untere Jagdbehörde von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus. „In der Brut- und Setzzeit, in der Wildtiere ihre Jungen großziehen, verursachen frei laufende Hunde in den Natur- und Waldgebieten immer wieder massive Probleme. Das Ablegen und Verstecken der Kitze im hohen Gras ist ein natürlicher Schutzinstinkt, der den Tieren bei frei herumlaufenden Hunden jedoch zum Verhängnis wir“, heißt es aus dem Rathaus.
Daher werden Hundehalterinnen und -halter „eindringlich gebeten, ihre Tiere in dieser sensiblen Phase konsequent anzuleinen und auf den Wegen zu halten“. Für unbeaufsichtigtes Laufenlassen eines Hundes im Jagdrevier können Bußgelder zwischen 500 und 2.500 Euro verhängt werden. Beißt ein Hund zu, müssen sich Hund und Halter einer Prüfung unterziehen.