Sie klärten Besucherinnen und Besucher über die tierschutzrelevanten Hintergründe des Brauches auf: „Vielen Heiratswilligen ist nicht bewusst, dass das symbolträchtige Auflassen weißer Tauben für die Tiere mit massiven Strapazen und oft mit dem Tod verbunden ist. Die Tiere müssen oft stundenlang in engen Boxen ausharren, bevor sie von fremden Personen in die Hand genommen und in die Luft geworfen werden – eine für die Vögel extrem belastende Situation.“
Entgegen der Versprechen vieler Anbieterinnen und Anbieter fänden zahlreiche Tauben nicht in ihren Heimatschlag zurück. „Viele dieser Tiere werden primär auf ihr weißes Aussehen und nicht auf ihr Orientierungsvermögen gezüchtet“, so der Verein. Die Folge: „Die Tauben bleiben oft tagelang desorientiert in der Umgebung zurück, verhungern oder sterben vor Erschöpfung.“
Und weiter: „Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tiere auszusetzen. Für die domestizierten Vögel bedeutet das Auflassen an einem fremden Ort jedoch genau das: Sie sind auf sich allein gestellt kaum überlebensfähig. Jene Tiere, die überleben, schließen sich oft den Stadttaubenschwärmen an und tragen so ungewollt zur Vergrößerung der Population bei, was wiederum neue Probleme im städtischen Raum schafft.“
Der Verein „Fliegende Schönheiten“ appelliert „eindringlich“ an alle Brautpaare, auf den Einsatz lebender Tiere – seien es Tauben, Schmetterlinge oder auch Kutschpferde – zu verzichten: „Ein so wundervoller Tag sollte nicht durch Tierleid befleckt werden.“ Als Alternativen bieten sich beispielsweise Seifenblasen an.
Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet hilflose, meist rein weiße „Hochzeitstauben“ sichten, werden gebeten, dies dem Verein zu melden: „Hilfreich sind hierbei eine genaue Adressangabe sowie Fotos oder Videos des Tieres, um eine gezielte Sicherung zu ermöglichen.“