„Die beim Service-Center der Landesregierung angesiedelte Hotline beantwortet schnell, unkompliziert und kostenlos allgemeine Fragen zu Zuständigkeiten, Abläufen und Verfahren in Nachlasssachen“, so das NRW-Justizministerium.
In Nachlasssachen geht es um rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen. Das betrifft beispielsweise Testamentseröffnungen, die Ausstellung eines Erbscheins oder Erbausschlagungen.
Um die Regelungen dieser rechtlichen Angelegenheiten müssen sich Bürgerinnen und Bürger oft in der emotional belastenden Situation nach dem Tod eines ihnen nahe stehenden Menschen kümmern. Mit der neuen Servicehotline will die Justiz „eine bessere Unterstützung in dieser Lebenssituation leisten“.
Mit dem neuen Angebot will die Justiz in Nordrhein-Westfalen auf mehr Serviceorientierung setzen und zugleich die Gerichte bei Standardfragen entlasten: „Komplexere Anfragen oder solche, für die Aktenkenntnis erforderlich ist, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline direkt an das zuständige Nachlassgericht weiter. Hierdurch bleiben den Bürgerinnen und Bürgern erneute Anrufe und etwaige Wartezeiten erspart.“
Erreichbar ist die Hotline in Wuppertal über die Durchwahl 0202 / 498-7299. Über eine Ausweitung des Angebots auf andere Nachlassgerichte soll auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt entschieden werden.
NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach: „Der Tod eines vertrauten Menschen ist eine enorme emotionale Belastung. In dieser Zeit wollen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht mit den anfallenden rechtlichen Fragen allein lassen. Mit dem Start dieses Pilotprojekts an zunächst fünf Standorten bietet die Justiz eine verlässliche Anlaufstelle, die schnell und menschlich Orientierung gibt. Wir sorgen dafür, dass erste Anliegen unkompliziert geklärt werden, damit der Fokus auf der Trauerarbeit liegen kann.“