Meine Frau hat sich am Montag etwas erlaubt, was unseren Kanzler nicht glücklich machen wird: Sie hat sich frei genommen, um bei der Ausländerbehörde in Wuppertal in einer Schlange stehen zu dürfen.
Warum? Nun: Meine Frau heißt Schnickmann. Das wurde bei unserer Hochzeit vom Standesamt der Stadt Wuppertal bestätigt. Ihrem Geburtsnamen wurde mein Nachname angehängt. Sie benutzt den Namen überall, wo es möglich ist, weil er vieles einfacher macht.
Vieles – aber nicht alles. Neulich war sie einkaufen. Als sie bezahlen wollte, funktionierte ihre Kreditkarte nicht, obwohl das Limit definitiv noch nicht erreicht war, sie alle Forderungen beglichen hatte und sich auch sonst keiner Schuld bewusst war.
Also ging sie zur Bank und dort teilte man ihr mit, dass eine Abrechnung per Post nicht zugestellt werden konnte, sodass man davon ausging, sie sei unbekannt verzogen und man sperrte ihre Karte.
Was war passiert? Die Bescheinigung der Stadt Wuppertal über die Namensführung meiner Frau interessiert bei Banken niemanden. Was zählt, ist ihr Ausweis, genauer der Aufenthaltstitel meiner Frau und dieser ist abhängig von ihrem kongolesischen Pass, der alle fünf Jahre erneuert werden muss.
Dieser Titel entscheidet viel und muss alle drei Jahre neu beantragt werden. Ich habe meinen Personalausweis übrigens genauso lange, wie ich mit ihr verheiratet bin und muss erst in zwei Jahren einen neuen beantragen. Wie dem auch sei: Auf ihrem Pass und daher auch dem Ausweis steht der Name "Schnickmann" nicht und da der kongolesische Name zwar auf dem Briefkasten, nicht aber auf der Klingel steht, konnte der Postbote nicht zustellen.
Dieses Jahr ist es wieder soweit: Meine Frau muss sich mit der Wuppertaler Ausländerbehörde auseinandersetzen und ihren Aufenthaltstitel erneuern.
Vor drei Jahren waren wir zweigleisig gefahren. Da sie mit einem Deutschen verheiratet ist, kann sie nach §9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes wesentlich schneller als andere Ausländer einen deutschen Pass beantragen. Genau das haben wir 2023 gemacht, in der Hoffnung, dass wir nicht noch einmal einen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Die Ausländerbehörde Wuppertal sah das allerdings anders, stellte den Antrag zurück und informierte uns in einem Schreiben mit zwei Tippfehlern und schlechter Grammatik darüber, dass wir „unaufgefordert dann ende [sic!] November 2023 aktuelle Unterlagen einreichen“ könnten. Ich widersprach der Darstellung und hörte nichts mehr.
In diesem Jahr schaltete meine Frau einen Anwalt ein, um der Ausländerbehörde mit einer Untätigkeitsklage Druck zu machen. Dabei kam heraus: Der zitierte Satz bedeutet, dass wir den Antrag im November noch einmal hätten stellen müssen, was wir nicht getan haben, denn wir hatten ja einen ordentlichen Antrag gestellt. Wir haben daher, diesmal über den Anwalt, den Antrag noch einmal eingereicht.
Außerdem haben wir online eine Niederlassungserlaubnis beantragt, dann muss meine Frau zwar weiterhin von ihrer unbefristeten Vollzeitstelle Steuern und Sozialabgaben bezahlen, ohne die Politik mitbestimmen zu können, muss aber wenigsten nicht alle drei Jahre befürchten, ihren Job zu verlieren, weil ihre Dokumente nicht mehr gültig sind.
In den vergangenen Tagen hatte meine Frau frei und nutzte die Zeit, ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden. Es war voll und laut und nachdem sie sich entschieden hatten, statt zu warten, die Zeit sinnvoll für einen Einkauf zu nutzen, stellte sie sich erneut in die nun kürzere Schlange, um dann eine halbe Stunde später erfahren zu dürfen, dass die Behörde nun schließe und man morgen wiederkommen solle. Am nächsten Tag war meine Frau früh da. Sie bekam einen Zettel, den ihr Chef ausfüllen und stempeln solle, damit sie mit diesem ausgefüllten „Dokument“ erneut kommen kann, um dann einen Termin für einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Ihr Chef weigerte sich zu stempeln, denn der Zettel verwies darauf, dass man die fragende Person nicht anstellen könne, weil die Papiere nicht gültig seien. Beides trifft aber im Fall meiner Frau nicht zu. Sie ist angestellt und bis Mitte August hat sie gültige Papiere. Eine Falschaussage zu bestätigen, wollte dann doch niemand machen.
Ich schrieb eine Mail an den neuen Chef der Ausländerbehörde, in der ich ihm unseren Wunsch nach einer Fiktionsbescheinigung für die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf die Niederlassungserlaubnis erklärte. Ich vermute, er hat diese Mail an die entsprechende Stelle weitergeleitet, denn wenige Tage später kam von dieser eine Mail, in der auf einzelne Punkte geantwortet wurde – inklusive des Versprechens, die Fiktionsbescheinigung käme mit der Post. Das ist nun zwei Wochen her. Diese Bescheinigung ist bisher nicht angekommen. Antworten kann man der Stelle nicht mehr, weil unsere Mails blockiert werden, denn von Sachstandsanfragen sollen wir bitte absehen.
Meine Frau war heute dann noch einmal bei der Behörde, hatte die Mail von der Stelle dabei und auch die Mail ihrer Firma, dass sie eine Erneuerung brauche. Am 28. Juli hat sie nun einen Termin bekommen, um die Fiktionsbescheinigung, die sie per Post hätte bekommen sollen, abzuholen.
Da in zwei Jahren ihr Pass erneuert werden muss, bekommt sie einen Titel bis zum Ablauf des Passes. Es wäre zu wünschen, dass sie bis dahin vielleicht an der Landtagswahl 2027 mitwählen darf. Unser Sohn kommt dann in die Schule und Schule ist ja Ländersache. Da wäre es nett, wenn sie die Schule nicht nur mitfinanzieren, sondern auch ein wenig mitentscheiden könnte, wie sich das in einer Demokratie gehört.
Heiko Schnickmann
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