„Hintergrund ist die sachgerechte Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen den Verkehrsunternehmen, die im Verbundgebiet Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erbringen“, heißt es. Die Erhebung findet im Jahr 2026 sowie in den Folgejahren mit kurzen Unterbrechungen auf ausgewählten Bus-, Straßenbahn- und Zuglinien im gesamten Verbundgebiet sowie ergänzend auf den Linien RE 2, RE 42, RE 1, RE 3 und RE 13 im westfälischen Bereich statt.
Die Befragung erfolgt laut VRR digital über Smartphones: „Erhoben werden Informationen zur Ticketart, Preisstufe, dem verkaufenden Verkehrsunternehmen sowie zum Reiseweg und Fahrtzweck. Bei Deutschlandtickets wird zusätzlich der Wohnort bzw. Hochschulstandort abgefragt, da die Einnahmen anhand der im Abonnementvertrag hinterlegten Postleitzahl bzw. bei Semestertickets anhand des Hochschulstandorts der jeweiligen Kommune zugeordnet werden.“
Die Teilnahme ist freiwillig und anonym: Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, und Rückschlüsse auf einzelne Fahrgäste sind ausgeschlossen. Wichtig: Das Erhebungspersonal kontrolliert keine Tickets und erhebt kein erhöhtes Beförderungsentgelt. Es fragt ausschließlich Informationen ab, die für die Einnahmeaufteilung erforderlich sind.“
Der VRR: „Da viele ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer auf ihren Fahrten zwischen verschiedenen Linien umsteigen, werden so mit einem Ticket häufig auch Fahrzeuge verschiedener Verkehrsunternehmen genutzt. Wenn Fahrgäste mit einem Ticket verschiedene Verkehrsmittel und Linien nutzen, die von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, muss die Einnahme anteilig und leistungsgerecht verteilt werden.“
Die Verkehrserhebung soll die notwendige Datengrundlage liefern. Nach der vergangenen Erhebung im Jahr 2022 wird sie nun erneut durchgeführt.