Sieben Jahre später präsentiert sich das Grundstück weiterhin als Brache mit verfallenen Resten – ein Zustand, der nun erneut Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Bauen und Standortmarketing war.
Die CDU hatte in einer Großen Anfrage den aktuellen Stand abgeklopft und das Areal als „städtebaulichen Missstand“ bezeichnet. Auch die Verwaltung findet in ihrer Antwort deutliche Worte: Der Zustand des zunehmend verfallenden Gebäudes und der Außenflächen sei „inakzeptabel“.
Klar ist inzwischen: Der frühere Eigentümer ist verstorben, drei Personen sind Erben geworden. Bauanträge oder konkrete Entwicklungspläne liegen der Stadt nicht vor. Planungsrechtlich wäre auf dem Grundstück durchaus etwas möglich: Der hier geltende Bebauungsplan weist ein Mischgebiet aus – zulässig wären sowohl Wohnbebauung als auch gewerbliche Nutzungen.
Zwischen Möglichkeit und Realität klafft am Mollenkotten jedoch eine sichtbare Lücke. Bereits 2024 hatte die Bauaufsicht eine sogenannte Beseitigungsverfügung für das Gebäude erlassen, dagegen läuft jedoch eine Klage. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und blockiert derzeit weitere Maßnahmen der Stadt. Schon zuvor hatte die Verwaltung versucht, Kontakt zum Eigentümer aufzunehmen, nachdem das Gelände zunehmend verwahrloste – ohne Erfolg.
Der aktuelle Bericht der Verwaltung wurde vom Ausschuss ohne Beschluss entgegengenommen. In dem Wissen: Abriss, Sicherung oder eine mögliche Neubebauung, sind vorerst nicht möglich. Für das Quartier bedeutet das: Das seit Jahren brachliegende Grundstück bleibt ein echter Problemfall. Und eine kurzfristige Verbesserung der Situation ist nicht in Sicht.