Falls die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 nach NRW kommen sollten, dann will Wuppertal als Gastgeberstadt dabei sein. Vorgesehen ist, dass das Stadion am Zoo als Austragungsort für Fußball und die Schwimmoper für Wasserball zum Zuge kommt.
Alle stimmberechtigten Wuppertalerinnen und Wuppertaler erhalten ab dem 21. März, spätestens bis zum 28. März, ihre Unterlagen. Berechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Wuppertal wohnen.
Die Abstimmung erfolgt über eine Ja-/Nein-Frage, die folgendermaßen lautet: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Wuppertal an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele beteiligt, die entweder im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 stattfinden sollen?“
Einer solcher Bürgerentscheid findet in allen der 17 potenziellen Ausrichterkommunen in NRW statt. Die Auszählung erfolgt zeitgleich in allen Städten – und zwar am Sonntag (19. April). Die Stimmzettel des Wuppertaler Bürgerentscheids werden in der Wuppertaler Uni-Halle ausgezählt. Start der Auszählung ist an dem Sonntag um 18 Uhr. Die Abstimmungsunterlagen müssen demnach spätestens bis zum Sonntag (19. April) um 16 Uhr wieder bei der Stadt eingegangen sein. Das geht regulär per Post oder per Einwurf im Briefkasten am Rathaus Barmen.
Damit das Ergebnis gültig ist, muss eine Mindestbeteiligung erreicht werden. In Wuppertal und allen anderen Städten mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt ein sogenanntes Abstimmungsquorum von zehn Prozent. Dies bedeutet, dass die Frage nur dann wirksam im Sinne der Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden ist, wenn diese Mehrheit zugleich auch mindestens 10 Prozent der Bürger der Gemeinde entspricht. Das wären für Wuppertal 25.400 Menschen.
Entscheidet sich die Mehrheit der gültigen Stimmen für „Ja“ oder „Nein“ und wird das Abstimmungsquorum erreicht, ist das Ergebnis bindend. Informieren können sich die Bürgerinnen und Bürger unter www.wuppertal.de/olympia
Sollten bis zum 28. März keine Wahlunterlagen eingegangen sein, können sich Betroffene ab dem 30. März bei der Wahlbehörde melden, per Mail an [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 0202 / 563-7770.