Die Verwaltung hatte ihn aufgefordert mitzuteilen, wie die von dem „seinem einsturzgefährdeten Gebäude ausgehende Gefahr beseitigt werden kann“. Die sei bislang nicht ausreichend geschehen. Innerhalb des Zeitraums bestehe aber weiterhin die Möglichkeit, der Stadt einen Sanierungs- und Rettungsplan für das Gebäude vorzulegen: „Dieser muss nachvollziehbar darlegen, wie die bestehende Gefährdung beseitigt und das Gebäude gesichert werden kann.“
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es ihre Pflicht sei, „die Sperrung und die Gefahrenlage schnellstmöglich zu beenden“. Denn: „Die Einschränkungen am Wiedener Kreuz haben erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Mobilität in diesem Bereich. Zwar konnte mit der eingerichteten Ampelanlage die meistgenutzte Fahrtrichtung wiederhergestellt und eine erste Entlastung erreicht werden, eine Freigabe des Bereiches ist jedoch erst möglich, wenn die Gefahrenquelle beseitigt ist.“
Gunnar Ohrndorf (Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen und Mobilität): „Die Bürgerinnen und Bürger müssen derzeit große Umwege in Kauf nehmen. Auch für die heimischen Landwirte und etliche Unternehmen ist diese Situation ein echtes Problem. Daher hat die Beseitigung der Sperrung für die Stadtverwaltung oberste Priorität“.
Man habe dem Eigentümer „ausreichend Gelegenheit gegeben“, eine tragfähige Lösung vorzulegen. „Da dies bislang nicht geschehen ist, mussten wir jetzt die notwendigen ordnungsrechtlichen Schritte vorbereiten“, so Ohrndorf.
Der Knotenpunkt war am 12. Mai zunächst komplett gesperrt worden. Vor Pfingsten wurde eine Einbahnstraßenregelung geschaffen, danach eine mobile Ampelanlage installiert. Das Wiedener Kreuz ist eine wichtige Verkehrsverbindung im Wuppertaler Westen. Von dort aus gelangen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Richtung Dornap, zur A535 und nach Elberfeld, außerdem nach Vohwinkel, aber auch nach Mettmann, Düsseldorf, Wülfrath und Velbert.