Seit Donnerstag Wiedener Kreuz als Einbahnstraße wieder befahrbar

Wuppertal · Am Wiedener Kreuz ist am Donnerstag (21. Mai 2026) wie angekündigt die Einbahnstraßenregelung eingerichtet worden. Es die erste Teilöffnung der aufgrund eines einsturzgefährdeten Hauses gesperrten Kreuzung an der Düsseldorfer Straße.

In einer Richtung ist das Wiedener Kreuz wieder befahrbar.

Foto: Stadt Wuppertal

Die Einbahnstraßenregelung im Detail: Autofahrerinnen und Autofahrer können aus Richtung Osten von der Autobahn kommend die Düsseldorfer Straße in Richtung Mettmann, Wülfrath und Vohwinkel fahren.

Auf diesem Weg gilt zunächst ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. Wer aus Richtung der Bahnstraße, der Wiedener Straße oder von Westen kommt, kann die Kreuzung in dieser ersten Phase jedoch noch nicht nutzen. Die freigegebene Richtung ist nach Angaben der Stadt „die meistgenutzte“.

„In der Woche nach Pfingsten soll eine Behelfsampel die Situation weiter verbessern. Diese Ampelanlage regelt dann auch den Verkehr aus der Bahnstraße und von der westlichen Düsseldorfer Straße“, kündigt die Verwaltung an. Sie rät dennoch dazu, den Bereich „nach Möglichkeit großräumig zu umfahren“.