Grundlage ist demnach ein neuer Pauschalvertrag zwischen dem Land und der GEMA, der zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt und zunächst bis Ende 2027 läuft. Mit dem Vertrag werden rund 33.500 Vereine und Organisationen im Land finanziell entlastet. Für die Umsetzung stellt das Land insgesamt drei Millionen Euro bereit.
„Unsere Vereine sind das Rückgrat des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie organisieren Feste, schaffen Begegnungen und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Miteinander vor Ort. Wer sich ehrenamtlich engagiert, verdient Rückenwind statt Bürokratie. Deshalb setzt die christdemokratisch geführte Landesregierung mit der Übernahme der GEMA-Gebühren ein klares Zeichen der Wertschätzung für dieses ehrenamtliche Engagement“, so Haug und Nettekoven.
Die finanzielle Entlastung ermögliche es auch Wuppertaler Vereinen, „ihre Zeit und ihre Mittel verstärkt in ihre eigentliche Arbeit zu investieren und damit das gesellschaftliche Leben in unseren Städten und Gemeinden weiter zu stärken“.
Von der Regelung profitieren überwiegend ehrenamtlich getragene gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Veranstaltung vorab online bei der GEMA angemeldet wird. Pro Organisation können bis zu vier Veranstaltungstage im Jahr über den Pauschalvertrag abgerechnet werden. Erfasst werden Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik ohne Eintrittsgeld und mit einer Veranstaltungsfläche von bis zu 500 Quadratmetern.
Ausgenommen sind unter anderem Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Veranstaltungen. „Geprüft wird derzeit, ob auch Karnevals- und Schützenfestumzüge von der Entlastung profitieren können“, so die beiden CDU-Politiker.