Für weitere Fälle verantwortlich? Großbrand in „Gelber Villa“: Zwei Tatverdächtige in U-Haft

Wuppertal / Solingen · Die Polizei hat nach den Brandserien in Wuppertal und Solingen zwei Tatverdächtige festgenommen. Sie sollen unter anderem für das Feuer in der leer stehenden Villa am Robert-Koch-Platz verantwortlich sein.

Das Feuer am Robert-Koch-Platz.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Christoph Petersen

Die Ermittler kamen ihnen nach Angaben der Staatsanwaltschaft und der Polizei am 18. Juli auf die Schliche, nachdem in Solingen ein nicht genutztes Gebäude an der Straße Werwolf in Solingen vollständig abbrannte und die Feuerwehr kurz danach zu einem Bahnhofsgebäude an der Bahnhofstraße ausrücken musste. (Bilder)

Bilder: Großbrand in Villa an der A46 in Wuppertal
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Großbrand in Villa an der A46

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„Hier konnten zwei Verdächtige beobachtet werden, die kurze Zeit später im Zuge der Fahndung von der Polizei vorläufig festgenommen wurden“, heißt es aus dem Wuppertaler Präsidium. „Dabei handelt es sich um zwei Wohnungslose im Alter von 15 und 21 Jahren.“

Sie stehen in dringendem Tatverdacht, am 15. Juli neben der Villa (die Einsatzkräfte bekämpften die Flammen insgesamt 21 Stunden, die Autobahnabfahrt Barmen war gesperrt) auch in der Industrieruine an der Hatzfelder Straße / Carnaper Straße in Barmen gezündelt zu haben - außerdem am 16. Juli in der Bauruine an der Holthauser Straße in Ronsdorf. Die Serie setzte sich am 17. Juli in einem leeren Wohngebäude an der Kabelstraße fort. (Bilder)

Bilder: Brand in Barmer Industrieruine in Wuppertal
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Brand in Barmer Industrieruine

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„Die fortlaufenden Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass die beiden Tatverdächtigen für die Brände verantwortlich sein dürften, da sich unter anderem auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten Aufnahmen von Brandorten befanden“, so die Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag (27. Juli 2026) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Ermittlungen laufen demnach weiter. (Bilder)

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Brand in Ronsdorfer Bauruine

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Gegen die beiden Festgenommenen ordnete ein Richter Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung droht dem 15-Jährigen eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht, dem 21-Jährigen eine langjährige Freiheitsstrafe. Pro Brand kann er laut Gesetz zwischen einem und zehn Jahren Haft verurteilt werden.

(red)