Mann stirbt in Gewahrsam Staatsanwaltschaft wird nicht gegen Polizisten ermitteln

Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Polizeibeamten abgelehnt, die an der Ingewahrsamnahme eines in den frühen Morgenstunden des 1. November 2021 im Gewahrsam der Polizei verstorbenen griechischen Staatsbürgers beteiligt waren.

 Symbolfoto.

Symbolfoto.

Foto: Justiz NRW

Die Schwester des Verstorbenen hatte gegen die Beamten Strafanzeige erstattet und den Vorwurf erhoben, dass körperliche Einwirkungen durch die Beamten zum Todeseintritt geführt hätten. Dieser Vorwurf sei „bereits zum jetzigen Zeitpunkt nach dem Ergebnis des von Amts wegen eingeleiteten Todesermittlungsverfahrens widerlegt“, so die Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Der Wortlaut der Stellungnahme:

„Nach den hierdurch gewonnenen Erkenntnissen befand sich der später verstorbene griechische Staatsbürger zusammen mit seiner Schwester in der Nacht auf den 1. November 2021 zunächst in einer Diskothek in Wuppertal.

Nach den Angaben der Schwester und den bislang vorliegenden Ergebnissen der ausgewerteten Blut- und Urinproben des Verstorbenen konsumierte dieser verschiedene Drogen, wobei unter anderen Rückstände von Cannabisprodukten, Amphetamin und Kokain nachgewiesen werden konnten.

Nach Verlassen der Diskothek begaben sich beide Personen in ein Taxi, wobei der später Verstorbene sich auffällig verhielt. Nach den Angaben des Taxifahrers steigerte sich dieses Verhalten so sehr, dass er den Wagen anhielt, das Notsignal des Fahrzeugs einschaltete und die Besatzung eines in der Nähe befindlichen Streifenwagens der Polizei durch Gesten auf sich aufmerksam machte.

Als die Beamten das Taxi erreichten, lag der später Verstorbene außerhalb des Fahrzeugs auf seiner Schwester, die im Gesicht eine blutende Verletzung aufwies. Nachdem die Beamten den später Verstorbenen von seiner Schwester weggezogen hatten versuchte eine Polizeibeamtin, mit der Schwester zu sprechen. Dies unterband der später Verstorbene, indem er versuchte, die Beamtin zu Boden zu reißen. Die Beamten brachten den später Verstorbenen daher mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden und führten ihn dem Gewahrsam zu.

Unmittelbar nach der Entnahme einer Blutprobe verstarb dieser plötzlich. Die genaue Todesursache steht noch immer nicht eindeutig fest. Nahe liegt nach dem Obduktionsbericht und den bislang vorliegenden toxikologischen Gutachten eine natürliche Todesursache, die durch ein krankhaft vergrößertes Herz und ggf. die Einnahme von Drogen begründet ist. Nach dem Obduktionsbericht ausgeschlossen ist aber eine von der Anzeigenerstatterin angenommene Herbeiführung des Todeserfolgs durch eine Gewaltausübung der eingesetzten Polizeibeamten.

Da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat nicht vorliegen, ist die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt und ein entsprechender Bescheid an die Anzeigenerstatterin über den von ihr beauftragten Rechtsanwalt erteilt worden. Dieser steht es frei, gegen die hiesige Entscheidung Beschwerde einzulegen und auf diesem Wege eine Überprüfung durch den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf herbeizuführen.

Sollten sich durch ein noch ausstehendes abschließendes toxikologisches Gutachten neue Erkenntnisse ergeben, wird erneut über die Aufnahme der Ermittlungen befunden werden. Der Rechtsanwalt der Schwester des Verstorbenen wird über das Ergebnis dieser Prüfung unterrichtet werden.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort