Städtische Finanzen SPD begrüßt Beschluss zum Nachtragshaushalt

Wuppertal · Die Wuppertaler SPD-Fraktion ist erleichtert, dass Rat in seiner Sitzung am Montag (17. Februar 2025) dem Nachtragshaushalt zugestimmt hat.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ben Thunecke.

Foto: Sabine Damaschke

„Mit dem Beschluss übernehmen wir – im Gegensatz zu CDU und FDP, die gegen den Nachtragshaushalt gestimmt haben – Verantwortung und sichern die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt. Mit dem Beschluss nutzen wir die haushaltsrechtlichen Spielräume, die das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen in solchen defizitären finanziellen Situationen einräumt“, so der Fraktionsvorsitzende Ben Thunecke.

Die Ergänzungsanträge, die von CDU und FDP eingebracht worden seien, hätten „keinerlei Alternativen oder sinnvolle Ergänzungen“ enthalten. „Es waren reine Vorschläge zum Verfahren in den kommenden Monaten, wenn die Finanzverwaltung das ohnehin ab 2026 notwendige und rechtlich verpflichtende Haushaltssicherungskonzept ausarbeitet. Deshalb haben wir diese Anträge auch abgelehnt.“

Der SPD-Ergänzungsantrag, der einen Kompromiss darstelle, sei ohne die Stimmen von CDU und FDP beschlossen worden: „Die Übernahme von Verantwortung, auch im schwierigen Fahrwasser unseres Haushaltsdefizits, sieht anders aus. Zum Glück hat eine Ratsmehrheit gesehen, wie wichtig der Haushaltsbeschluss für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt ist.“

Klaus Jürgen Reese (Vorsitzender des Finanzausschusses): „Ziel ist es, insbesondere wichtige Investitionsvorhaben, wie den Schulbau, nicht zu gefährden und die Handlungsfähigkeit im laufenden Verwaltungsgeschäft, zum Beispiel im Bereich der Personalwirtschaft, weiterhin aufrechtzuerhalten. Um dies zu erreichen, sehen wir die Notwendigkeit, mit dem Nachtragshaushalt Verlustvorträge zu nutzen und einen globalen Minderaufwand zu veranschlagen.“

Reese weiter: „Die Alternative, den Haushalt nicht zu beschließen – welche CDU und FDP mit ihrem Stimmverhalten billigend in Kauf genommen hätten – wäre bitter: Die Stadt wäre dann, unter dem Nothaushaltsrecht, ab sofort finanziell handlungsunfähig, sie wäre verpflichtet, die Finanzierung aller freiwilligen Leistungen sofort zu stoppen, nur noch die kommunalen Pflichtausgaben würden finanziert werden können. Das konnte zum Glück verhindert werden. Mit dem nun vorhandenen Haushaltsstatus können wir uns jetzt auf die Vorbereitung der kommenden Haushaltssicherung konzentrieren.“