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Mobilitätswoche in Wuppertal: Spielstraßen für einen Tag

Mobilitätswoche in Wuppertal : Spielstraßen für einen Tag

Wie wäre es, wenn die eigene Straße für einen Tag zur Spielstraße würde – etwa für ein Nachbarschaftsfest oder einen Mobilitätstag? Diese Möglichkeit bietet sich in Wuppertal während der Europäischen Mobilitätswoche, die vom 16. bis 22. September 2023 läuft.

Während dieser Aktionswoche möchte das Klimamanagement der Stadt die umweltfreundliche Mobilität in den Fokus stellen, sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller. Denn ein großer Teil des öffentlichen Raums in der Stadt wird von Autos beansprucht, sowohl auf den Straßen als auch parkend am Straßenrand.

„Mit den Spielstraßen für einen Tag machen wir erste, ganz konkrete Experimente, die den Menschen ein Gefühl davon geben, welche Aufenthaltsqualität Straßen haben können. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben damit die Möglichkeit, die Straße wortwörtlich anders zu bespielen“, so Oberbürgermeister Uwe Schneidewind.

In dieser Aktionswoche sollen Wuppertaler den Straßenraum vor ihrer Wohnung auch einmal ohne Verkehr erleben können und ihn in eine Spiel- und Aufenthaltsfläche verwandeln. Die Straße soll dabei für gemeinschaftliche Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise ein Straßenfest oder der Mobilitätstag einer Schule.

Über ein Formular (siehe unten können sich Interessierte für die Einrichtung einer temporären Spielstraße bewerben. Die Stadt Wuppertal übernimmt dabei die Kosten für die Straßensperrung und sorgt für die verkehrsbehördliche Anordnung. Die Höchstdauer der Veranstaltung ist auf sechs Stunden an einem Tag zwischen dem 16. und 22. September festgelegt. Einsendeschluss ist der 5. Juni 2023.

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Bei der temporären Spielstraße muss es sich um eine Nebenstraße ohne Linienverkehr der WSW handeln und die Antragsteller verpflichten sich, ein passendes Programm zur Nutzung der Spielstraße zu planen und umzusetzen. Die Stadt Wuppertal kann keine unbegrenzte Anzahl an temporären Spielstraßen während der Aktionswoche einrichten.

Bei einer größeren Anmeldezahl muss die Koordinierungsstelle Klimaschutz auf Grundlage der skizzierten Programme eine Auswahl treffen. Die verkehrsrechtliche Beurteilung einer Umsetzbarkeit erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei.