Wuppertaler Sozialhilfe-Verein Kindergrundsicherung: Tacheles nimmt Stellung

Wuppertal · Der Wuppertaler Sozialhilfe- und Erwerbslosen.Verein Tacheles hat eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für die Kindergrundsicherung geschrieben, die 2025 in Kraft treten soll.

 Harald Thomé (Tacheles).

Harald Thomé (Tacheles).

Foto: Dirk Lotze

Der Verein beteiligt sich schon seit Jahren immer wieder an Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Sozialrechts und war auch schon als Sachverständiger beim Bundesverfassungsgericht berufen worden. Die Stellungnahme umfasst 26 Seiten und 53 einzelne Punkte, mit denen Tacheles dezidiert Stellung bezieht. Als besonderes Anliegen formuliert der Verein, dass auch ein Recht auf eine digitale Teilhabe von armen Kindern berücksichtigt werden müsse, zum Beispiel wenn es um die Anschaffung digitaler Geräte für den Schulunterricht gehe.

Die Kindergrundsicherung soll nach Ansicht der Bundesregierung zwei Millionen Kinder aus der Armut holen. Das Fazit des Vereins zur Kindergrundsicherung ist ein anders: „Wesentliche Verbesserungen bringt diese nicht, an einigen Stellen sogar Verschlechterungen: So wird ein bisher in der Schärfe nicht bekanntes sozialrechtliches Sanktionsrecht bei fehlender Mitwirkung geschaffen und mit der Kindergrundsicherung wird ein rassistisch geprägtes Vierklassensystem von berechtigten und ausgeschlossenen Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit etabliert.“

Eine finanzielle Verbesserung für Familien mit geringem Einkommen bedeute die geplante Kindergrundsicherung nicht. Dies wird in der Stellungnahme an verschiedenen Fallbeispielen verdeutlicht. „Kinderarmut wird mit dem Gesetz jedenfalls nicht überwunden“, so Tacheles.

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