Staatsanwaltschaft scheitert Paschalis-Freispruch jetzt vom OLG bestätigt

Wuppertal / Düsseldorf · Das Wuppertaler Landgericht hatte am 6. September 2022 den abgewählten Rechtsdezernenten der Stadt, Panagiotis Paschalis, in einem Berufungsprozess vom erhobenen Vorwurf der üblen Nachrede und Beleidigung freigesprochen.

Panagiotis Paschalis mit seinem Anwalt vor dem Wuppertaler Landgericht.

Panagiotis Paschalis mit seinem Anwalt vor dem Wuppertaler Landgericht.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Gegen diesen Freispruch legte die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Revision ein. Diese wurde jetzt am 24. August vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) abgewiesen. Rechtsmittel dagegen sind nicht mehr möglich.

Wie schon das Landgericht wertete auch das Oberlandesgericht die Inhalte der Strafanzeige, die Paschalis wegen des ASS-Komplexes gegen viele Personen aus Stadtspitze, Stadtverwaltung, Politik und Wirtschaft stellte, sowie seine Aussagen vom 15. Dezember 2018 in einem Interview mit der Wuppertaler Rundschau nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern als vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

Nach dem Freispruch im September 2022 hatte sich der Vorsitzende Richter Dr. Markus Quantius seinerzeit persönlich an Panagiotis Paschalis gewandt und unter anderem gesagt: „Sie sind zu Unrecht von der Staatsanwaltschaft verfolgt worden.“