Urteil gegen „Loverboy“-Duo Zwangsprostitution statt „Freundschaft plus“

Wuppertal · Inmitten widriger Umstände durch die Corona-Krise hat das Landgericht sein Urteil gegen zwei Wuppertaler verkündet, die sich wegen schwerer Zwangsprostitution zu verantworten hatten. Der jüngere der beiden Angeklagten (23) muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft, sein 27 Jahre alter Mittäter wurde zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

 Prozess-Schauplatz: das Landgericht in Wuppertal.

Prozess-Schauplatz: das Landgericht in Wuppertal.

Foto: Dennis Polz

Die beiden Männer sollen eine 16-Jährige und eine 18-Jährige dazu gezwungen haben, für sie „anschaffen“ zu gehen, um von den Einnahmen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei sollen sie nach der „Loverboy-Masche“ vorgegangen sein und den beiden jungen Frauen vorgegaukelt haben, eine Beziehung mit ihnen zu führen.

Zur Kundeakquise sollen Fotos der Frauen gemacht worden sein, um sie auf einem der einschlägigen Portale einstellen zu können. Dafür soll einer der Angeklagten ein Hotelzimmer gebucht und einen Fotografen dorthin bestellt haben. Die beiden Frauen sollen ihre Kunden später in Hotels in Wuppertal und Düsseldorf getroffen haben. Die Anklage warf den Wuppertalern vor, den Opfern gegenüber von Liebe und einer gemeinsamen Zukunft gesprochen zu haben. Sie sollen den Frauen das durch Prostitution verdiente Geld unter dem Vorwand abgenommen haben, sie würden die Einnahmen für gemeinsame Anschaffungen sparen. In polizeilichen Vernehmungen sollen die Opfer gesagt haben, dass sie sich über Wochen hinweg hätten bereithalten müssen für mögliche „Termine“ mit Freiern.

Zuhälterei? Vorgegaukelte Liebe? Davon hatte der 23-Jährige, der das ganze „gemanagt“ haben will, nichts hören wollen. Die 18-Jährige will er in einem Club kennengelernt haben und noch in der gleichen Nacht mit ihr „im Bett gelandet“ sein. Von Liebe könne aus seiner Sicht keine Rede sein - allenfalls von „Freundschaft plus“ oder auch von einem One-Night-Stand, und noch einem, und noch einem... Weil sie drogenabhängig gewesen sei und Geldprobleme gehabt habe, will er der Frau vorgeschlagen haben, ihr Geld doch mit Prostitution zu verdienen. Als Nutte auf den Strich geschickt? Eine solche Wortwahl lehne er ab: Die Frau sei eine „Sexworkerin“ und habe seinem Geschäftsmodell bereitwillig zugestimmt.

Die Kunden habe man gemeinsam ausgesucht und deren vermeintliche Vorlieben vor dem Date noch gegoogelt, um nicht plötzlich mit obskuren Sexpraktiken konfrontiert zu werden. Eine Stunde für 150 Euro oder auch schon mal länger für 900 Euro - von den Einnahmen hätten die Frauen ihren Anteil abbekommen. Und der Rest? Hotelzimmer bezahlt, Kosmetika gekauft – und dann habe auf dem Tisch immer noch eine Dose mit Marihuana gestanden, an der sich alle hätten bedienen können. Er habe allenfalls für die Sicherheit der Frauen bei der Sexarbeit gesorgt - es könne nun mal viel passieren mit den Typen, die da so als Kunden auflaufen würden.

Die 16-Jährige sei mit dem 18-jährigen Opfer befreundet gewesen und zum ersten Date mit den Angeklagten in einem der Hotels sogar mit einer Tüte voller Dessous gekommen. Liebe, Villa und teure Autos: keinesfalls will man den beiden Frauen das versprochen haben.

Im Prozess gegen die beiden Wuppertaler hatten auch die Schwester und der Vater der Sechzehnjährigen als Zeugen ausgesagt. Beide schilderten ein Martyrium, das die Familie damals durchgemacht habe. „Wir hatten sie verloren“, sprach der Vater über das Verhältnis zur jüngeren seiner beiden Töchter. Die sei ein anhängliches Kind gewesen, man habe vieles gemeinsam unternommen. Es habe mit Beginn der Pubertät schon eine Phase gegeben, in der sie kurzzeitig entglitten sei und Drogen genommen habe. Er habe sie selbst aus der Drogenszene geholt und mit Hilfe der Caritas habe man das damals alles gut hinbekommen.

Dann sei es im Sommer 2019 erneut schwierig geworden – aber da sei die Tochter nicht mehr zugänglich gewesen. Der fünf Jahre älteren Schwester war aufgefallen, dass die Sechzehnjährige oft so gewirkt habe, als würde sie wieder Drogen nehmen. Auf Nachfragen habe sie ausweichende Antworten bekommen, allerdings soll die Schwester von einem neuen Freund berichtet haben.

Die beiden „Loverboys“ sollen es auch gewesen sein, die ihre Opfer mit Drogen versorgt hätten. Eskaliert sei die Situation, als die Eltern im Urlaub gewesen seien. Da sei die Sechzehnjährige oft spät in der Nacht nach Hause gekommen und aus den Autos fremder Männer ausgestiegen. Wochenlang soll sie sich zurückgezogen und die Eltern dazu auch noch bestohlen haben. Um einen der „Loverboys“ mittels Kaution vor dem Knast zu bewahren, soll sie von deren Konto 2.000 Euro abgehoben haben. Im Drogenrausch sei sie vom Dach gestürzt bei dem Versuch, wegen des vergessenen Schlüssels durchs Fenster ins Haus zu gelangen. Die beiden Angeklagten sollen auch im Haus der Familie genächtigt und ihre Notdurft im Garten verrichtet haben.

Die Schwester der Sechzehnjährigen sprach vor Gericht davon, das die auffällig oft mit Dessous durchs Wohnzimmer gelaufen sein soll, die sie nicht habe bezahlen können. Irgendwann soll sie damit begonnen haben, sich ständig die Hände zu waschen und das mit Ekelgefühlen begründet haben. Nach dem Gespräch mit einem Bekannten der „Loverboys“, der sie zuvor kontaktiert hatte, habe sie auf einem der einschlägigen Portale etliche Fotos ihrer Schwester mit hochhackigen Schuhen und Schnüren um die Brüste gesehen. Sie habe dann sofort den Anwalt der Internetseite telefonisch darauf hingewiesen, dass es sich um eine Minderjährige handele und die Bilder zu löschen seien. Die Sechzehnjährige leide noch immer unter den Folgen und sei in psychologischer Behandlung.

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