Die Wahlbenachrichtigungen werden in insgesamt 13 Sprachen zwischen dem 10. und dem 22. August zugestellt. Wahlberechtigt ist, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhält und mindestens seit dem 28. August in der Stadt Wuppertal seine Hauptwohnung innehat.
Nicht wahlberechtigt sind Asylbewerber. „In den vergangenen Wochen wurden Behauptungen aufgestellt, dass bei der vergangenen Integrationsratswahl im Jahr 2014 nicht alle Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Diese Behauptungen werden auch nach Richtigstellung durch die Wahlbehörde weiterhin aufrecht erhalten. „Dies hat zu einer Verunsicherung vieler Wuppertaler geführt, die sich in den vergangenen Wochen bei der Wahlbehörde meldeten. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass die Behauptungen zum angeblich unvollständigen Wählerverzeichnis jeglicher Grundlage entbehren. Sowohl in der Vergangenheit als auch zukünftig wird die Wahlbehörde ein korrektes und vollständiges Wählerverzeichnis erstellen und alle Wahlberechtigten von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse aufnehmen“, so Stadtdirektor und Wahlleiter Dr. Johannes Slawig.