Paschalis-Prozess Drei Fragen an ... Wolf-Tilman Baumert

Wuppertal · Der Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert ist der Pressesprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Rundschau-Redakteur Stefan Seitz befragte ihn zum Prozess gegen Ex-Dezernent Panagiotis Paschalis.

 Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.

Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.

Foto: Sabine Maguire

Rundschau: Im Prozess wegen übler Nachrede gegen Wuppertals Ex-Rechtsdezernent Paschalis erhebt dessen Verteidigung Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Beispielsweise ziehe sie nicht die wirklich für das umstrittene ASS-Geschäft Verantwortlichen zur Rechenschaft, sondern lehne Ermittlungen gegen die Verursacher ab. Wie kommentieren Sie das?

Baumert: „Die Frage, ob sich die im Zusammenhang mit dem sogenannten ,ASS-Geschäft’ Verantwortlichen strafbar gemacht haben, war bereits Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, das aufgrund einer Strafanzeige des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Wuppertal im Februar 2017 eingeleitet worden ist. Der damalige Rechtsdezernent der Stadt, Herr Paschalis, hat wenig später zu diesem Verfahren eine weitere Strafanzeige erstattet und insbesondere Vorwürfe gegen weitere Personen erhoben. Die Ermittlungen haben allerdings nicht zu einer Erhärtung des Tatverdachts geführt, hinsichtlich der von Herrn Paschalis angezeigten Personen hat die Prüfung schon keinen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat ergeben. Das Verfahren ist daher im April 2019 insgesamt eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung hat Herr Paschalis beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Der Generalstaatsanwalt hat sich daraufhin die Verfahrensakte übersenden lassen und die Sache seinerseits geprüft. Mit Bescheid vom 1. August 2019 hat er die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen und ausgeführt, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft entspreche der Sach- und Rechtslage. Die Sache ist also auf zwei Ebenen eingehend und mit übereinstimmendem Ergebnis geprüft worden. Der von der Verteidigung zusammengefasst erhobene Vorwurf, wir würden unsere Arbeit nicht richtig machen, ist daher haltlos.“

Rundschau: Seit wie lange befasst sich die Staatsanwaltschaft schon mit dem Thema ASS und zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?

Baumert: „Das Thema beschäftigt die hiesige Behörde, wie gesagt, seit Februar 2017. Auch auf das Ergebnis des Ursprungsverfahrens habe ich bereits hingewiesen. Das Thema ASS bildet aber auch den Hintergrund des gegen Herrn Paschalis geführten Strafverfahrens unter anderem wegen des Vorwurfs der Verleumdung. Eine Mitarbeiterin der Stadt Wuppertal und der damalige Oberbürgermeister haben im Januar und Februar 2019 ihrerseits Strafanzeigen gegen Herrn Paschalis erstattet. Sie werfen ihm vor – auch öffentlich – über sie wider besseres Wissen unwahre Tatsachen im Zusammenhang mit dem ASS-Geschäft behauptet beziehungsweise verbreitet zu haben. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen haben zu einem hinreichenden Tatverdacht und zur Beantragung eines Strafbefehls geführt, den das Amtsgericht Wuppertal antragsgemäß erlassen hat. Da hiergegen Einspruch eingelegt worden ist, ist eine Hauptverhandlung anberaumt worden, die derzeit andauert.“

Rundschau: Während dieses Prozesses sind von der Verteidigung Strafanzeigen gegen mehrere Personen aus der Stadtverwaltung und Wuppertaler Wirtschaft gestellt worden. Wie geht die Staatsanwaltschaft mit diesen Anzeigen um?

Baumert: „Vor wenigen Wochen hat die Verteidigung des Herrn Paschalis die in dem Ursprungsverfahren erhobenen Vorwürfe erneut aufgegriffen und aus ihrer Sicht neue Gesichtspunkte an die Staatsanwaltschaft herangetragen, die in dem Strafverfahren gegen ihren Mandanten zutage getreten seien. Ferner sind gegen weitere, bislang nicht beschuldigte Personen strafrechtliche Vorwürfe erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft hat einerseits geprüft, ob der Vortrag der Verteidigung Anlass dazu gibt, die Ermittlungen in dem Ursprungsverfahren wieder aufzunehmen. Das ist nach dem Ergebnis ihrer im Januar 2021 abgeschlossenen Prüfung nicht der Fall. Wegen der Vorwürfe gegen die weiteren Personen ist in einem gesonderten Vorgang geprüft worden, ob gegen sie ein Anfangsverdacht vorliegt. Auch dies ist nicht der Fall. Über beide Entscheidungen hat die Verteidigung des Herrn Paschalis einen Bescheid erhalten. Soweit ein Anfangsverdacht abgelehnt worden ist, hat der Verteidiger Beschwerde eingelegt. Die Prüfung der Beschwerde dauert noch an.“

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