3 Fragen an Prof. Dr. Endrik Wilhelm Paschalis-Prozess: „Aus Angst vor Strafverfolgung“

Wuppertal · Der gebürtige Wuppertaler ist der Verteidiger des wegen übler Nachrede angeklagten Ex-Rechtsdezernenten Panagiotis Paschalis. Dessen Prozess vor dem Amtsgericht ist zurzeit bis April terminiert.

 Rechtsanwalt Prof. Dr. Endrik Wilhelm.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Endrik Wilhelm.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Rundschau: Wie lauten Ihre Vorwürfe?

Wilhelm: „Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm steht fest, dass die Kämmerei über die WMG 700.000 Euro aus dem Fenster geworfen hat. Leider muss die ASS nur den nicht verjährten Teil erstatten. Verantwortlich waren allen voran Dr. Slawig und die Geschäftsführer der von der Stadt finanzierten WMG. Das Verfahren gegen Herrn Paschalis rückte Dokumente in den Fokus, die überdies darauf hindeuten, dass Dr. Slawig mit Wissen der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) über die Verwendung der Zulassungsgebühren (etwa 2 Millionen Euro) selbst entschied und den Stadtrat – wenn überhaupt – erst hinterher informierte. Aufgabe von OB, Stadt- und Aufsichtsräten sowie der Staatsanwaltschaft wäre es, das zu hinterfragen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. In Wuppertal geschieht das Gegenteil. Herr Paschalis hat das angeprangert und wurde dafür angeklagt. Die Staatsanwaltschaft verteidigt das bedingungslos, verweigert sich der besseren Erkenntnis und lehnt Ermittlungen gegen die Verursacher ab.“

Rundschau: Wie gehen Sie mit den bisherigen Aussageverweigerungen um?

Wilhelm: „Sehr gern würden das Gericht und ich die Verantwortlichen zu den Hintergründen befragen. Doch der ehemalige Oberbürgermeister Mucke, Dr. Slawig, die Leiterin des RPA, der Antikorruptionsbeauftragte, der Vorstandsvorsitzende der Stadtsparkasse, der Aufsichtsratsvorsitzende der Barmenia und weitere Mitarbeiter der Stadt verweigern die Aussage. Das Gericht erlaubt ihnen das nur, weil die Möglichkeit der Selbstbelastung naheliegt. Das muss man sich einmal vorstellen: Die Genannten wollen sich aus Angst vor Strafverfolgung nicht zu ihren dienstlichen Verrichtungen äußern.“

Rundschau: Ihr Mandant und das Rechnungsprüfungsamt sind beim ASS-Geschäft zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen gekommen. Es ist doch nicht ungewöhnlich, dass sich in einer Verwaltung eine Auffassung durchsetzt und die andere nicht?

Wilhelm: „Es gab nie unterschiedliche juristische Meinungen dazu, dass gegen Gesetze (örtliche Unzuständigkeit, unterbliebene Ausschreibung, keine Kontrolle der Gegenleistung etc.) verstoßen und Geld verschwendet wurde. Der Streit ging allein darum, dass das RPA das alles auf sich beruhen lassen wollte, während Herr Paschalis Aufklärung und Konsequenzen verlangte. Er scheiterte daran, dass RPA und Aufsichtsrat der WMG den rechtswidrigen Deal stets geduldet hatten und damit selbst Teil des Problems waren. Alle Verantwortlichen saßen im selben Boot. So etwas passiert, wenn sich eine Kultur entwickelt, in der Gesetze und Regeln nicht als integraler Bestandteil des Verhaltenskodexes, sondern als irgendwie zu umgehende Hindernisse wahrgenommen werden. Um das aufzubrechen, bedürfte es eines Oberbürgermeisters, der dieses strukturelle Problem entschlossen anpackt. In der gegenwärtigen Konstellation ist das leider nicht zu erwarten.“

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