Vor dem Amtsgericht Paschalis-Prozess: Erlaubnis ja, Aussage nein

Wuppertal · Zu den Aussageverweigerungen im Prozess gegen Ex-Dezernent Panagiotis Paschalis kam am 27. Januar eine weitere hinzu.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: Dennis Polz

Die als Zeugin geladene frühere Vorsitzende des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses, die das Gremium von 2014 bis 2020 leitete, machte von ihrem Recht Gebrauch, das Zeugnis zu verweigern, um sich nicht möglicherweise selbst zu belasten. Noch im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 23. November der CDU-Stadtverordneten, die jetzt nicht mehr Vorsitzende, aber weiterhin Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist, die offizielle Erlaubnis erteilt, vor dem Amtsgericht als Zeugin auszusagen.

Unterdessen hat der wegen übler Nachrede angeklagte Paschalis mit Zustimmung des Gerichtes sowohl am 6. als auch am 27. Januar im Rahmen einer umfassenden Schilderung seine Sicht der Vorgänge rund um das Thema ASS dargestellt. Paschalis spannte dabei den Bogen von Anfang 2016, als ihm das ASS-Geschäft „als sehr ungewöhnlicher Vorgang“ aufgefallen sei, bis zu einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eine Woche vor seiner Abwahl, die am 26. Juni 2017 stattfand. Zu jener mehrstündigen Ausschuss-Sitzung gab Paschalis vor Gericht jetzt zu Protokoll: „Ich habe das als Tribunal empfunden, als Einstimmung auf die Abwahl.“

Das persönliche ASS-Fazit des früheren Rechtsdezernenten mit Blick auf Stadtspitze, (Mehrheits-)Politik und andere Beteiligte: „Das alles als ‚normal’ darzustellen, offenbart ein Rechtsverständnis, das für mich unvorstellbar ist. In 30 Jahren Arbeit als Rechtsanwalt habe ich so etwas Dreistes noch nicht gesehen.“

Der Prozess vor dem Wuppertaler Amtsgericht wird am 17. Februar fortgesetzt.

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