Mit Interesse, aber auch mit wachsender Irritation habe ich Ihren Bericht über die rund 300 nicht mehr standsicheren Bäume im Stadtgebiet gelesen. Die zentrale Frage ist für mich nicht nur, ob Fällungen rechtlich zulässig sind. Entscheidend ist vielmehr: Ist es auch verantwortungsvoll, sich allein auf die formale Gesetzeslage zu berufen – insbesondere dann, wenn diese Gefahrenbäume der Stadt nachweislich bereits seit Monaten bekannt waren?
Nach meinem Kenntnisstand sind entsprechende Hinweise im Ratsinformationssystem dokumentiert und somit auch der Politik seit geraumer Zeit gemeldet worden. Wenn also bereits seit Monaten feststand, dass Bäume nicht mehr standsicher sind und eine Gefahr darstellen, warum wurde dann nicht rechtzeitig gehandelt – also vor dem 1. März und damit vor Beginn der Brut- und Setzzeit?
Gerade bei angeblich akuter Gefährdung erscheint es schwer nachvollziehbar, weshalb notwendige Maßnahmen nicht innerhalb des regulären Zeitfensters umgesetzt wurden. Nun stehen wir vor der Situation, dass Fällungen während einer besonders sensiblen Phase für die Tierwelt stattfinden müssen – was wiederum Fragen zum Natur- und Artenschutz aufwirft.
Sollte es organisatorische, personelle oder politische Gründe für die Verzögerung gegeben haben, wäre Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit dringend geboten. Wenn die Bäume tatsächlich eine akute Gefahr darstellen, hätte die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität haben müssen. Wenn sie hingegen nicht akut gefährlich waren, stellt sich die Frage, wie belastbar die Gefahreneinschätzung tatsächlich ist.
Es geht hier nicht um pauschale Kritik an notwendigen Fällungen. Es geht um vorausschauendes Handeln, um Glaubwürdigkeit und um die Frage, warum bekannte Probleme erst dann umgesetzt werden, wenn sie zusätzlichen Konfliktstoff erzeugen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf nachvollziehbare und frühzeitige Entscheidungen – gerade bei einem Thema, das Sicherheit, Naturschutz und Stadtbild gleichermaßen betrifft.
Ulrich Schmidt
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