Fahrradschutzstreifen und ihre Alltagstauglichkeit Entpuppt sich als leeres Gewäsch
Betr.: geplanter Talachsenradweg und Radverkehrskonzept
Großklotzig kommt sie daher, die „Deklaration zur Verkehrssicherheit“ (VO/1255/19): „Neben der Sicherheit der Infrastruktur und der Fahrzeuge stellt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen selbst einen entscheiden Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit dar.“
Was zurzeit im Namen des „Radwegkonzeptes“ an Schutzstreifen wie Vohwinkeler und Hünefeldstraße und an Radwegfragmenten wie am Wall und der Uellendahler Straße auf die Straße gepinselt wird, ist an Impertinenz nicht zu überbieten.
Beim sogenannten Schutzstreifen nimmt die Verwaltung einfach an, der Kraftverkehr würde schön hinter dem Radfahrer bleiben. In der aktuellen Praxis wird auf der Hünefeldstraße der westwärts fahrende Radler von nachfahrenden Autos mangels Überholmöglichkeit bedrängt und angehupt. Der am Hardtufer bereits vorhandene Schutzstreifen ermuntert Autofahrer noch, den Radler ohne Sicherheitsabstand zu überholen. Solange nichts passiert, ist die Chance erwischt zu werden, gleich Null und der „Schutz“-Streifen mutiert zum Mobbing-Streifen: Radfahrer, bleib‘ bloß rechts der gestrichelten Linie!
Beim geplanten (benutzungspflichtigen) Radweg zwischen Kohl- und Otto-Wels-Straße muss sich der Radfahrer an jedem der sechs Enden auf eigene Gefahr wieder in den fließenden Verkehr einsortieren, weil ein Radweg als „Sonderweg“ nicht Teil der Fahrbahn ist. Ein durchgehender Radweg? Wo kämen wir denn hin!
Am Wall hingegen endet der Radweg in Höhe Kaufhof, da steht der Radler plötzlich Bussen und „Anlügerverkehr“ gegenüber. Erst hinter der Kurve beginnt der 2,50 Meter breite Radweg, mit dem die Stadt die Werbetrommel rührt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bereits 2010 geurteilt, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Die Verwaltung lehnt den durchgängigen Radweg am Wall in VO/0214/20 jedoch gerade mit dem Argument ab, die Begegnung Bus–Fahrrad sei ja total ungefährlich.
Der motorisierte Verkehrsteilnehmer hat bei so einer Infrastruktur-Planung überhaupt keine Möglichkeit, gesetzeskonform (mit 1,50 Meter Seitenabstand) zu überholen: Die geschrumpfte Fahrspurbreite an der Uellendahler Straße beträgt 3,25 Meter, am Hardtufer 2,25 Meter. Da entpuppt sich eingangs erwähnter Satz der „Deklaration zur Verkehrssicherheit“ als leeres Gewäsch.
Norbert Bernhardt