Unwetter Abwassersatzung verbietet Versickerung

Betr.: Wuppertal als „Schwammstadt“

Das Modellprojekt „Schwammstadt” setzt voraus, dass Regenwasser von Dächern und Straßen nicht mehr dem Abwasser zugeführt wird, sondern in Entwässerungsmulden wie Zisternen und Versickerungsboxen gesammelt und unter anderem zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern sowie zur Versickerung eingesetzt wird. Dies widerspricht aber der Abwassersatzung der Stadt Wuppertal. Sie verbietet eine Versickerung des Regenwassers und fordert eine Einleitung in das Abwassernetz. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist nur bei einem unverhältnismäßig hohen, nicht zumutbaren Aufwand möglich, welcher bei einem Einfamilienhaus bei über 25.000 Euro gesehen wird.

Um auch eine Regenwasserversickerung in Wuppertal zu ermöglichen, müsste die städtische Satzung die nach § 49 Landeswassergesetz gegebene Ausnahmemöglichkeit von der Abwasserbeseitigungspflicht einbinden. Von dieser Möglichkeit haben viele NRW-Kommunen in ihren Abwassersatzungen Gebrauch gemacht, auch unsere Nachbarstädte Solingen und Remscheid, deren Satzungen mit § 5 bzw. § 9 auf eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 49 Abs. 4 Satz 1 LWG NRW verweisen.

Abweichend von den durch die Wuppertaler Verwaltung unter Obhut eines grünen Oberbürgermeisters vertretenen Argumente gegen eine Regenwasserversickerung, wirbt das Umweltbundesamt mit seinem Verbraucher-Ratgeber „Regenwassernutzung” für eine Versickerung und Nutzung von Regenwasser. Selbst die Stadt Wuppertal stellt in ihrem „Klimaschutzkonzept mit integriertem Handlungsfeld Klimafolgenanpassung” vom 19.5.2020 auf Seite 167 fest: „Durch eine Lockerung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Regenwasser kann das Versickern von Wasser auf privaten Grundstücken erhöht werden.”

Ich wünsche der Stadt Wuppertal für ihre Initiative „Schwammstadt Wuppertal” viel Erfolg.

Dr. Dietmar Pletz

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