In diesem Beitrag zeigen wir, was hinter dem neuen Budget steckt, wie es funktioniert und warum es eine spürbare Verbesserung für pflegende Angehörige darstellt.
Was ist das Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget ist eine neue Leistung der Pflegeversicherung, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Es vereint die bisher getrennt geregelten Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Diese Änderung ermöglicht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 eine flexiblere Nutzung der Mittel, um pflegende Angehörige zu entlasten.
➔ Mehr Fakten zu dem Entlastungsbudget können Sie zum Beispiel auf der Seite der Deutschen Seniorenbetreuung oder der Seite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.
Hintergrund: Übersichtlichere Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf bestimmte Entlastungsleistungen, wenn ihre pflegenden Angehörigen vorübergehend ausfallen oder eine Pause benötigen. Bis Mitte 2025 waren diese Unterstützungsangebote in zwei getrennte Leistungsarten unterteilt:
● Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die reguläre Pflegeperson – meist ein Familienmitglied – wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist. Für diese Fälle konnten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher bislang bis zu 1.685 Euro pro Jahr geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen war eine Aufstockung durch Umwidmung aus der Kurzzeitpflege möglich (bis zu 843 Euro zusätzlich).
Die Verhinderungspflege durfte bislang nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson den oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hatte – diese Wartezeit fällt mit Einführung des Entlastungsbudgets weg.
● Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege war für Situationen gedacht, in denen eine vorübergehende vollstationäre Versorgung notwendig war – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation. Auch hier galt: Pflegegrad 2 oder höher war Voraussetzung. Es standen bis zu 1.854 Euro pro Jahr zur Verfügung, ebenfalls mit möglicher Aufstockung durch Mittel aus der Verhinderungspflege.
Die Kurzzeitpflege konnte für maximal acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden – allerdings war es für viele Familien schwierig, einen freien Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Zudem waren viele Menschen unsicher, welche Voraussetzungen erfüllt sein mussten und wie die Leistungen kombiniert werden durften.
In der Praxis führte die Trennung beider Leistungen oft zu Verwirrung: Welche Leistung greift wann? Was muss beantragt werden? Wie dürfen Mittel übertragen werden? Und wie sieht die richtige Abrechnung aus?
Diese Unübersichtlichkeit stellte für viele Angehörige eine zusätzliche Belastung dar – vor allem dann, wenn schnelle Hilfe gebraucht wurde. Hier setzt das neue Entlastungsbudget an: Es bündelt beide Leistungen und schafft damit eine deutlich klarere und flexiblere Grundlage.
Die Neuerung: Gemeinsames Jahresbudget
Mit dem Entlastungsbudget wird ein einheitlicher Betrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr eingeführt, der flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dies bedeutet, dass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen je nach individuellem Bedarf entscheiden können, wie sie die Mittel aufteilen.
Vorteile des Entlastungsbudgets
Das neue Entlastungsbudget bringt zahlreiche Verbesserungen mit sich – sowohl für pflegende Angehörige als auch für die Menschen, die Unterstützung benötigen. Die wichtigsten Vorzüge betreffen nicht nur die finanzielle Seite, sondern auch die Handhabung und Alltagsnähe der Leistung.
● Mehr Übersicht, weniger Aufwand
Durch die Zusammenführung der bisher getrennten Budgets entfällt die komplizierte Unterscheidung zwischen verschiedenen Leistungen. Das neue Modell schafft mehr Klarheit darüber, was wofür genutzt werden kann – ohne dass man sich durch unübersichtliche Regelungen oder Ausnahmen kämpfen muss.
● Freie Entscheidung statt starrer Vorgaben
Familien haben künftig mehr Spielraum: Ob es um eine stundenweise Betreuung durch eine Ersatzpflegekraft geht oder um eine Auszeit von mehreren Tagen – das Budget kann situationsgerecht eingesetzt werden. Diese Flexibilität ist besonders hilfreich, wenn sich Pflegebedarf kurzfristig ändert oder sich nicht genau planen lässt.
● Erleichterter Zugang
Ein wichtiger Fortschritt ist der Wegfall der bisher notwendigen Vorpflegezeit. Bisher mussten pflegende Angehörige mindestens ein halbes Jahr in der häuslichen Pflege tätig gewesen sein, um auf bestimmte Leistungen zugreifen zu können. Künftig entfällt diese Voraussetzung – das entlastet vor allem Menschen, die kurzfristig in eine Pflegesituation geraten und schnell Unterstützung brauchen.
● Zeit für sich – ohne schlechtes Gewissen
Die Möglichkeit, gezielt Pausen einzuplanen, hilft nicht nur organisatorisch, sondern auch emotional. Viele Angehörige haben lange gezögert, Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen – aus Sorge, die Versorgung könne darunter leiden. Das neue Budget stärkt das Vertrauen, sich selbst Auszeiten nehmen zu dürfen, ohne dass die Pflege darunter leidet.
● Entlastung auch bei komplexen Pflegesituationen
Gerade bei der Betreuung von Menschen mit Demenz oder stark eingeschränkter Mobilität sind planbare Unterstützungsleistungen unverzichtbar. Das neue Budget schafft hier eine verlässlichere Grundlage – für regelmäßige Entlastung genauso wie für Notfälle.
● Ein Schritt in Richtung Alltagstauglichkeit
Der Pflegealltag ist oft von spontanen Anforderungen geprägt. Das neue Entlastungsbudget trägt dem Rechnung, indem es nicht mehr vorgibt, welche Leistung wann wie eingesetzt werden muss. Es erlaubt individuelle Lösungen – angepasst an das, was tatsächlich gebraucht wird.
In der Summe lässt sich sagen: Das Entlastungsbudget vereinfacht Abläufe, schafft mehr Handlungsspielraum und macht Unterstützungsangebote besser nutzbar. Es ist kein Ersatz für die tägliche Anerkennung pflegender Angehöriger – aber ein Schritt, der den Alltag deutlich erleichtern kann.
Wie kann man das Entlastungsbudget nutzen?
Das Entlastungsbudget steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, die zu Hause gepflegt werden – unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt. Die Inanspruchnahme erfolgt über die Pflegekasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Eine separate Antragstellung für das Budget selbst ist nicht nötig, da es sich um eine Neuregelung bestehender Leistungen handelt. Es reicht, wie bisher die gewünschte Leistung – also eine Ersatzpflege oder eine vorübergehende stationäre Betreuung – zu beantragen.
Wichtig ist, dass die Leistungen nachgewiesen und korrekt abgerechnet werden. Wer beispielsweise eine Ersatzpflegekraft engagiert, sollte sich über die Voraussetzungen für eine Erstattung informieren und entsprechende Belege einreichen. Bei Unsicherheiten helfen Pflegeberater:innen der Krankenkassen oder unabhängige Pflegestützpunkte weiter.
Das Budget kann flexibel über das Jahr verteilt werden – ob für einzelne Tage, mehrere Wochen oder stundenweise Einsätze. Wichtig ist lediglich, dass der jährliche Höchstbetrag von 3.539 Euro nicht überschritten wird. Wer bisher Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nicht genutzt hat, sollte sich bewusst machen, dass das Entlastungsbudget auch bei kurzfristigem Bedarf oder zur Vorbeugung von Überlastung infrage kommt.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen, passende Entlastungsangebote und zusätzliche Finanzierungsoptionen für die Pflege zu finden und richtig zu nutzen.
Fazit: Entlastung, die ankommt
Wer Angehörige pflegt, braucht mehr als Dank – nämlich echte Unterstützung im Alltag. Das neue Entlastungsbudget bietet dafür bessere Rahmenbedingungen: verständlich, flexibel und einfacher nutzbar als bisherige Regelungen. Es erlaubt individuelle Lösungen, wenn Hilfe nötig ist, und erleichtert es, rechtzeitig Auszeiten zu planen. So wird nicht nur die Organisation der Pflege übersichtlicher, sondern auch die Belastung der Angehörigen reduziert.
Damit setzt das Entlastungsbudget ein wichtiges Signal: Pflege darf keine Dauerbelastung sein – und wer hilft, soll selbst Hilfe erwarten können.