Finanzen Private Pflegevorsorge: Wichtig für die Absicherung des Familienvermögens

Die Deutschen erreichen ein immer höheres Lebensalter, die Pflegebedürftigkeit vieler Senioren nimmt dabei zu. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft allein nicht aus, um die Kosten für ambulante und stationäre Pflege aufzufangen.

Symbolbild.

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Im schlimmsten Fall verlieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen große Teile ihres Vermögens, wenn sie die zusätzlichen Kosten stemmen müssen. Deshalb ist es wichtig, sich mit der eigenen Pflegevorsorge zu beschäftigen.

Rechtzeitig die Pflegevorsorge klären

Selbst Finanzexpertinnen und -experten sind manchmal überrascht, wie dynamisch und finanziell belastend die Kosten für die Pflege eines Verwandten sein können. So berichtet ein Berater eines Finanzdienstleistungsunternehmens in einem Video auf dem Youtube-Kanal des Unternehmens über seine Erfahrungen mit der Pflege seines Großvaters. Der Senior wurde nach und nach immer mehr zu einem Pflegefall – mit einem dementsprechenden Anstieg des Pflegeaufwands, sowohl in personeller als auch finanzieller Hinsicht.

Aufgrund dieser Erfahrung rät der Berater dazu, die eigenen Eltern oder Großeltern rechtzeitig danach zu fragen, ob und wie eine private Pflegevorsorge abgeschlossen und gestaltet wurde. Ist dies nicht der Fall, kann noch rechtzeitig nachgebessert werden. Wer sich diesbezüglich finanziell absichert, schützt auf diese Weise das Familienvermögen, so der Experte.

Pflicht für privat Krankenversicherte: Die private Pflegeversicherung

Pflegeversicherung ist nicht gleich Pflegeversicherung: Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gibt es eine Variante für alle, die einer privaten Krankenversicherung angehören. Privat versicherte Personen sind verpflichtet, ihr beizutreten.

Die private Pflegeversicherung bietet ebenso wie die gesetzliche eine grundlegende Absicherung für den Pflegefall. Damit kommt sie ebenso wie ihre gesetzliche Variante nur für einen Teil der anfallenden Kosten auf, den Rest müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche finanzieren. Das Sozialamt springt erst ein, wenn die Rente für den Eigenbeitrag nicht ausreicht oder das vorhandene Vermögen durch die Zahlungen verbraucht wurde.

Tritt dieser Fall ein, müssen Ehepartner und Kinder von Pflegebedürftigen damit rechnen, dass das Sozialamt bei ihnen vorstellig wird und das Geld von ihnen zurückfordert – denn sie sind unterhaltspflichtig. Das passiert allerdings nur dann, wenn sie gut verdienen beziehungsweise eigenes Vermögen angespart haben.

Optional für alle: Die Pflegezusatzversicherung

Wer sich und seine Familie vor den finanziellen Mehrbelastungen im Pflegefall schützen will, kann auf freiwilliger Basis eine Pflegezusatzversicherung abschließen – eine Option, die sowohl gesetzlich als auch privat Pflegeversicherten offensteht.

Je nach Art der Zusatzversicherung deckt sie ganz oder zum Teil die Kosten ab, welche die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nicht mehr übernehmen.

Die drei Varianten der Zusatzversicherung

Mit der Pflegetagegeld-Versicherung erhalten Pflegebedürftige täglich eine feste Summe zur freien Verwendung. Das Geld kann für einen Pflegedienst oder einen Heimaufenthalt verwendet werden, oder aber für eine Haushaltshilfe, „Essen auf Rädern“ oder andere Leistungen. Die Höhe des ausgezahlten Pflegetagesgelds ist vom Pflegegrad abhängig – je höher der Grad, desto mehr wird gezahlt. Zudem wird das Geld pauschal von der Versicherung überwiesen, ohne dass Belege einzureichen sind.

Die Pflegekosten-Versicherung gibt es in mehreren Konfigurationen. Grundsätzlich sind bei ihr die Pflegekosten nachzuweisen, indem man die anfallenden Rechnungen bei der Versicherung einreicht. Dabei variiert je nach Versicherungsvertrag die Höhe der Summe, mit denen sich die Versicherung an den Restkosten für die Pflege nach Zahlung der gesetzlichen Leistungen beteiligt.

Wer eine Pflege-Rentenversicherung abschließt, erhält eine monatliche Rente, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Die Höhe der Rente ist meist nach dem Pflegegrad gestaffelt: Der höchste Betrag wird erst bei Pflegestufe fünf ausgezahlt. Die oder der Versicherte kann dabei vorab selbst entscheiden, wieviel Prozent der Rente bei welchem Pflegegrad gezahlt wird.

Eine Besonderheit stellt die seit 2013 existierende, staatlich geförderte „Pflege-Bahr“-Versicherung dar: Sie wurde für Personen ins Leben gerufen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine konventionelle Pflegezusatzversicherung mehr abschließen können.