Neue Zugangsregelung Nun 3G-Regel im Grünen Zoo

Wuppertal · Für einen Besuch im Grünen Zoo Wuppertal gilt nun wieder die sogenannte 3G-Regelung. Das bedeutet, dass Gäste ab 18 Jahren geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen.

 Yaks im Grünen Zoo.

Yaks im Grünen Zoo.

Foto: Claudia Philipp

Entsprechende Nachweise sind – verbunden mit einem Personalausweis oder gleichwertigen Dokument – am Zooeingang vorzulegen. Ungeimpfte Personen müssen einen Negativ-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) einer offiziellen Teststelle vorlegen. Schülerinnen und Schüler - auch soweit sie bereits volljährig sind - gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Corona-Tests getesteten Personen gleichgestellt.

Die Tierhäuser sind geöffnet. Lediglich die beiden Katzenhäuser bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen, um die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus auf die Tiere zu verringern. In allen Häusern müssen wie in allen geschlossenen Räumen (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Zoo-Shop „Zoo-Truhe“) auch weiterhin medizinische oder FFP2-Masken als Infektionsschutz getragen werden. Im Außenbereich gibt es keine Maskenpflicht.

Ein Zoobesuch ist auch ohne vorherige Buchung eines Online-Tickets möglich. An besucherreichen Tagen wird für Inhaberinnen und Inhaber von Online-Tickets ein Express-Einlass eingerichtet.

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