Corona-Pandemie Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Meldeportal online

Nach der im Dezember 2021 beschlossenen Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht ab dem 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor Covid-19 für bestimmte Berufsgruppen. Einrichtungen, die unter diese Impflicht fallen, müssen dem Gesundheitsamt eine Meldung machen. Dazu ist auf www.wuppertal.de jetzt ein Formular eingestellt.

 Symbolbild.

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Foto: Christoph Petersen

„Um das Infektionsgeschehen durch das Corona-Virus weiter wirksam zu bekämpfen, hat die Bundesregierung beschlossen, besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen und dadurch zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beizutragen und die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten“, so die Wuppertaler Stadtverwaltung.

Besonders wichtig sei deshalb „ein verlässlicher Schutz durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen. So wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 infizieren.“

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