Corona-Panemie Novovax in Wuppertal zunächst für priorisierte Gruppen

Wuppertal · Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat Regelungen zur Verteilung und Anwendung des zeitnah zu erwartenden Impfstoffs der Firma Novavax festgelegt. Zunächst steht er auch in Wuppertal wegen der begrenzten Mengen ausschließlich im Rahmen städtischer Impfangebote zur Verfügung.

 Der Pavillon am Döppersberg ist eine der städtischen Impfstellen.

Der Pavillon am Döppersberg ist eine der städtischen Impfstellen.

Foto: Christoph Petersen

In Wuppertal wird Novovax entsprechend des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 20. Januar 2022 priorisiert an Personengruppen verimpft, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind.

Für die Berufsgruppen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach Paragraph 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes betroffen sind, werden demnach zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen reserviert. Weitere 20 Prozent sind für Personen, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff im Abstand von drei Wochen erforderlich.

„Der genaue Termin der Impfstofflieferungen steht noch nicht fest. Erst wenn der Impfstoff zur Verfügung steht, wird die Stadt Terminanfragen beantworten“, teilte das Rathaus am Montagabend  (7. Februar 2022) mit.

Wer ist priorisiert?

Personengruppe der Gesundheitsberufe: „Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Personen aus den Gesundheitsberufen sowie weiterer Berufsgruppen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a IfSG fallen. Wir bitten diese Personen sich an ihren Arbeitgeber zu wenden, weil wir diese angeschrieben haben, um die Anfragen zu bündeln. Sollten Sie sich selber um einen Termin kümmern wollen, müssen Sie eine Mail an impftermin@stadt.wuppertal.de schicken unter Angabe Ihres Arbeitgebers und Ihrer Funktion dort. Die Arbeitsgeberbescheinigung ist zwingend zum Impftermin mitzubringen. Ohne wird keine Impfung durchgeführt.“

Personenkreis mit attestierter Unverträglichkeit des mRNA und Vectorimpfstoffes: „Personen, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wurde, werden auch priorisiert geimpft. Dafür ist ein Termin erforderlich. Diesen Termin bekommen Sie, wenn Sie eine Mail an impftermin@stadt.wuppertal.de mit Vorlage des Attestes schicken. Von dort erhalten Sie zu gegebener Zeit eine Nachricht. Ohne Nachweis des ärztlichen Attestes wird kein Termin vergeben.“

Schwangere und Stillende: „Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die STIKO nicht empfohlen. Eine Impfung kann jedoch nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz der zu impfenden Person erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht.  Wenden Sie sich hierzu an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Sobald der Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir die Terminanfragen beantworten.“

Bei allen Terminanfragen ist die Angabe folgender Daten erforderlich: Name, Vorname / Adresse / Telefonnummer / Mailadresse

Nicht priorisierte Personen: „Selbstverständlich kann nach Aufhebung der Priorisierung jeder Mensch über 18 ohne Vorlage irgendwelcher Unterlagen mit Novarax geimpft werden. Auch dafür wird ein Termin erforderlich sein. Diesen erhalten Sie unter der Mailadresse: impftermin@stadt.wuppertal.de. Es kann allerdings dauern, bis Sie auf eine solche Anfrage eine Rückmeldung erhalten. Nachfragen, wann Termine verschickt werden, werden nicht beantwortet, sondern ausnahmslos gelöscht. Bereits mit der ersten automatisierten Antwort-Mail wird das weitere Vorgehen erklärt. Irgendwann werden Sie eine Mail mit einem Termin erhalten, wo und wann die Impfung mit Novovax erfolgt.“

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