Nach Messerattacke am Donnerstag WDG: Unterricht läuft, Psychologen vor Ort
Wuppertal · Am Wuppertaler Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium ist Montag (26. Februar 2024) wieder der Schulbetrieb aufgenommen worden. Am vergangenen Donnerstag hatte ein 17 Jahre alter Tatverdächtiger bei einer Messerattacke vier Mitschülerinnen und Mitschüler zum Teil schwer und sich anschließend ebenfalls schwer verletzt.
Unterstützung erhalten die mehr als 600 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten von gut einem Dutzend Schulpsychologinnen und -psychologen. An sie können sich die Kinder und Jugendlichen wenden, wenn sie Gesprächsbedarf haben oder mit der Situation überfordert sind bzw. überhaupt nicht klarkommen. Sie sollen so lange zur Verfügung stehen, wie es notwendig ist.
Nach Angaben aus dem Kollegium gibt es keinen gesonderten Polizeischutz, dieser sei aus psychologischen Gründen auch nicht sinnvoll. Man müsse vielmehr versuchen, behutsam und mit aller gebotenen Sorgfalt wieder zur Normalität zurückzukehren, so ein Lehrer gegenüber der Rundschau. Stattdessen wollen die Lehrkräfte das Areal zunächst selber verstärkt im Auge halten.
Der 17 Jahre alte Oberstufenschüler wird unterdessen noch medizinisch behandelt. Das geschieht im Rahmen der seit Freitag laufenden Untersuchungshaft – unter entsprechender Aufsicht auf einer Krankenstation. Lebensgefahr besteht bei ihm nicht.
Polizei und Staatsanwaltschaft werten unterdessen die Beweismittel und die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen aus. Wie es mit dem Tatverdächtigen weitergeht, darüber entscheidet das angeforderte psychiatrische Gutachten. Es war auch deshalb in Auftrag gegeben worden, weil der 17-Jährige nach Aussagen der Ermittler die Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) vor seiner Festnahme aufgefordert hatte, ihn zu erschießen. Laut Staatsanwalt Patrick Penders wird gegen ihn momentan wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung in jeweils zwei Fällen ermittelt.
Sollte das Gutachten die psychische Erkrankung bestätigen, will Penders beim Wuppertaler Amtsgericht einen so genannten Unterbringungsbefehl beantragen. Würde diesem dann stattgegeben, käme der Tatverdächtige in eine forensische Klinik oder in ein psychiatrisches Krankenhaus, weil er möglicherweise schuldunfähig oder vermindert schuldunfähig ist.
Die Unterbringung dauert so lange, bis das Gericht ein abschließender Urteil fällt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine langjährige Haftstrafe, obwohl er ob seines Alters noch unter das Jugendstrafrecht fällt.