Der 17-jährige Algerier konnte einem Zugbegleiter keine Fahrkarte vorweisen. Die Bundespolizei überprüfte die Personalien und stellte dabei fest, dass die Staatsanwaltschaft Köln nach dem Jugendlichen per Untersuchungshaftbefehl fahndete. Er hatte im vergangenen Jahr innerhalb von zwei Monaten Diebstähle in fünf Fällen begangen.
Nach der Festnahme wurde der 17-Jährige einer Richterin des Amtsgerichtes in Köln vorgeführt.