Beirat der Menschen mit Behinderung Bürgerbüros: „Verquickung mit Haushaltsplanung willkürlich“
Wuppertal · Der Beirat der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal hat eine Stellungnahme zum „Entwicklungskonzept“ der Verwaltung für das Einwohnermeldeamt abgegeben, das eine Schließung des Standorte Cronenberg und Langerfeld vorsieht. Der Wortlaut.
„Der Beirat der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal sieht mit großer Sorge die ,Entwicklungskonzept‘ genannte Vorlage der Stadtverwaltung. Es ist nicht ersichtlich, wie systematische Einschränkungen des Angebots für Bürgerinnen und Bürger mit dem Begriff ,Entwicklung‘ in Einklang zu bringen sind.
Durch die räumliche Konzentration auf immer weniger Standorte städtischer Dienstleistungen und damit verbundenen immer längeren Wege fällt es insbesondere Menschen mit Behinderung schwer, ihr Recht auf Teilhabe wahrzunehmen. Im Gegenteil, die Wahrnehmung des Rechts auf Teilhabe wird hierdurch zunehmend erschwert. Ebenso betroffen sind aber auch alle Bürgerinnen und Bürger ohne Handicap, die eine wohnortnahe Versorgung mit kurzen Wegen in Anspruch nehmen möchten.
Die temporäre Schließung von zwei Bürgerbüros unter Pandemiebedingungen konnte akzeptiert werden, da eigentlich befristete Dienstleistungen zeitweilig ausgesetzt waren. Somit konnte übergangsweise zum Beispiel die Verlängerung eines Personalausweises einfach aufgeschoben werden. Wenn diese Fristverlängerungen wieder aufgehoben werden, muss es möglich sein, auch wieder wohnortnah die entsprechenden Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die in der Vorlage genannten Argumente wie vermeintlich fehlende Kritik an der Schließung der Standorte oder auch die sicherlich erfreuliche, aber nicht wirklich auf einer seriösen Befragung beruhende Beurteilung eines Standortes können keine Basis für Entscheidungen sein, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschneiden, zumal die Hauptsatzung die Standorte Cronenberg und Langerfeld ausdrücklich nennt. Weiterhin ist die jetzige Verquickung der Vorlage mit der Haushaltsplanung willkürlich herbeigeführt und kann keine Basis für eine fundierte inhaltliche Entscheidung sein.
Ziel muss es sein, allen Bürgerinnen und Bürgern wohnortnah und barrierefrei die notwendigen respektive verpflichtenden städtischen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.“