Entscheidung des Krisenstabs Sportvereine können nach Pfingsten in die Hallen

Wuppertal · Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat am Mittwoch (27. Mai 2020) entschieden, ab dem 3. Juni die städtischen Turn- und Sporthallen wieder für Vereine zu öffnen. Voraussetzung ist, dass sie nicht durch die Schulen vorrangig genutzt werden. Die Sportfreianlagen und die vereinseigenen Hallen sind bereits wieder in Betrieb.

 Noch dient die Uni-Halle als Zentrum für Reservebehandlungsplätze.

Noch dient die Uni-Halle als Zentrum für Reservebehandlungsplätze.

Foto: Stadt Wuppertal

Die Stadt möchte damit nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Stadtsportbund (SSB) vor allem den Vereinssportlerinnen und -sportlern den kontaktlosen Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ermöglichen. Ausgenommen ist noch der Schwimmbetrieb.

Die Sportverwaltung hat mit dem SSB Informationen für die Vereine erarbeitet, die die Auflagen zusammenfasst. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung der Abstandsregeln und die Desinfektion von Kontaktflächen wie Türklinken. Die Stadt stellt den Sportvereinen dafür Desinfektionsmittel zur Verfügung. Um die Nutzergruppen voneinander zu trennen, sind die Sportlerinnen und Sportler aufgefordert, sich nur innerhalb ihrer Trainingszeit in der Halle aufzuhalten. Duschen und Umkleiden bleiben gesperrt. Es gilt: Umgezogen kommen, ungeduscht gehen. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht erlaubt.

Etwa ab der zweiten Juniwoche wird auch die Uni-Halle wieder für den Sport freigegeben. Dazu müssen jetzt die Reservebehandlungsplätze zurückgebaut werden. Allerdings bleibe die Uni-Halle in der Notfallplanung, so die Verwaltung. Bei akutem Bedarf an Behandlungs- oder Pflegeplätzen würde die Halle umgehend wieder geräumt, so dass sie binnen zweier Tage wieder zum Reservebehandlungsplatz „hochgefahren“ werden kann.

Das Land NRW hatte mit der Corona-Schutz-Verordnung und der Corona-Betreuungs-Verordnung – jeweils in der ab 21. Mai (bis 5. Juni) gültigen Fassung - die Lockerungen im Sport und die konkurrierenden Vorgaben der Corona-Betreuungs-Verordnung klargestellt. Es räumt den Kommunen unter Auflagen die Möglichkeit ein, Sportfreianlagen und Sport- und Turnhallen für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb zu öffnen.

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