Einführung des Nullsteuersatzes Weiterer Anreiz für Photovoltaikanlagen
Wuppertal · „Seit diesem Jahr gilt in Deutschland ein besonderer Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen. Die bisherige Mehrwertsteuer von 19 Prozent liegt jetzt bei null Prozent und schafft so steuerliche Anreize und bürokratische Entlastung für Privathaushalte.“ Darauf weist Daniel Gensch, Klimamanager bei der städtischen Koordinierungsstelle Klimaschutz, hin.
Zudem fördert die Stadt Wuppertal Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern über das Förderprogramm „Energieeffizientes Zuhause“ mit einem Rechnungszuschuss von bis zu 1.000 Euro. „Die Gesetzesänderung vereinfacht die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und baut bürokratische Hürden für die Energiewende ab. Das schafft noch stärkere Anreize, um sich für eine eigene Anlage und regenerativen Strom vom eigenen Hausdach zu entscheiden“, erklärt Klimaschutz-Dezernent Arno Minas.
Die Sonnenstunden in diesem Frühjahr lagen deutlich über dem langjährigen Mittel und begünstigten so die Nutzung von Photovoltaikanlagen. Dank der Einführung des Nullsteuersatzes bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen werden insbesondere Privathaushalte entlastet: Bisher mussten Haushalte die Mehrwertsteuer für Lieferung und Betrieb ihrer Photovoltaikanlage zahlen, konnten sich diese im Nachgang allerdings erstatten lassen. Damit verbunden waren jedoch hoher Aufwand und die Erfüllung regulatorischer Auflagen, wie beispielsweise eine jährliche Umsatzsteuererklärung.
Die Gesetzesänderung § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UstG) ändert dies: Durch den neuen Steuersatz von null Prozent entfällt die Mehrwertsteuer bei der Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage. Unter den Nullsteuersatz fallen auch weitere mit der Installation verbundene Komponenten, zum Beispiel die Übernahme der Anmeldung in das Marktstammdatenregister (MaStR), die Bereitstellung von Software oder eines Energiemanagementsystems sowie die Anschaffung eines Batteriespeichers.
Für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: Die Anlage muss beispielsweise auf dem Dach oder auf dem Grundstück von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen, installiert werden. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung maximal 30 Kilowatt (peak) beträgt. Bei installierten Bruttoleistungen über 30 Kilowatt wird eventuell ein Nachweis über die Nutzungsart des Gebäudes Pflicht. Es wird empfohlen, die Photovoltaikanlage sowie die Voraussetzungen im Einzelfall zu betrachten.
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
Zu den Aufgaben des fünfköpfigen Klimamanager-Teams gehören neben der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes mit über 100 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern – darunter Klimaanpassung mit Verhaltensregeln bei Extremwetter bis hin zu Projekten für einen klimafreundlichen Schulweg und zu klimagesunder Ernährung – auch das Informieren von Wuppertalerinnen und Wuppertalern zu neuesten Entwicklungen in Sachen Klimaschutz sowie Beratungsangebote zur effizienten Energie- und Wärmeversorgung.