Überfall auf 70-Jährigen „Gucci-Gang“: Opfer-Anwalt ausgeschlossen?

Wuppertal · Für die Prügel-Attacke auf einen Rentner in Wuppertal können die Angreifer der so genannten „Gucci-Gang“ wohl „nur“ wegen gefährlicher statt schwerer Körperverletzung Körperverletzung angeklagt werden. Das hätte gravierende Folgen.

 Oper-Anwalt Carsten Rebber.

Oper-Anwalt Carsten Rebber.

Foto: Sabine Maguire

Mühsam setzt er ein Bein vor das andere. Gestützt auf einen Rollator und gehalten von zwei Pflegern. Auch die Arme gehorchen nicht mehr seinem Willen und müssen geführt werden. Der Vater von Ecevit Polat kann nicht mehr sprechen und droht auf einem Auge zu erblinden, weil er es nicht mehr schließen kann. Die Ehefrau ist verzweifelt – sie hat sich eine Zweitwohnung in Hagen genommen, um ihren Mann im Krankenhaus nicht allein zu lassen.

Der Sohn ist wütend, er hat sich an das Justizministerium gewendet. Das Leben der Familie ist aus den Fugen geraten, nachdem zwei Jugendliche auf den 70-Jährigen eingeschlagen haben.

Der Sohn hatte später in der Rundschau erzählt, dass die beiden von Mädchen angefeuert worden sein sollen mit den Worten: „Macht weiter, er bewegt sich noch!“ Einer der beiden 14-Jährigen soll zur „Gucci-Gang“ gehören – seit der Tat am 21. Mai sitzt er in Untersuchungshaft, der andere in einer Haftvermeidungseinrichtung. Das Opfer schwebte nach den Schlägen und Tritten in Lebensgefahr – lange Zeit wusste niemand, ob der ehemalige Gemüsehändler den Überfall überleben wird. Nun ist klar: Er wird ein Schwerstpflegefall bleiben.

Derweil laufen die Ermittlungen bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft weiter – und was von dort zu hören ist, sorgt beim Anwalt der Opferfamilie für Kopfschütteln: „Statt der angeklagten, schweren Körperverletzung geht es nun nur noch um gefährliche Körperverletzung“, so Carsten Rebber. Was das für die Nebenklage bedeutet, sagt er auch: „Bei einem Jugendstrafverfahren ist die Nebenklage nur bei Verbrechenstatbeständen vorgesehen.“ Wäre es beim bislang angeklagten Tatvorwurf der schweren Körperverletzung geblieben, hätte er als Nebenklageanwalt am Verfahren teilnehmen und die Interessen des Opfers dort vertreten können. Die gefährliche Körperverletzung sei hingegen im juristischen Sinne kein Verbrechen, sondern „nur“ ein Vergehen. Und damit sei die Nebenklage aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Im Klartext heißt das: Weder die Familie, noch deren Anwalt bekommen Zugang zum Verfahren. Der Prozess wird vor dem Jugendschöffengericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Die Anklageerhebung wurde von der Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht und nicht ans Landgericht verwiesen – was aus Sicht von Carsten Rebber bedeutet, dass man dort mit einem geringeren Strafmaß rechnet. Dass die Jungs mit ein paar Monaten Jugendhaft und dem erhobenen Zeigefinger davonkommen, während das Opfer für den Rest des Lebens mit den Folgen der Tat zu kämpfen hat – das will Rebber, und das wollen auch die Ehefrau und der Sohn nicht einfach so hinnehmen.

Nun allerdings wird es aus Sicht der Nebenklage brisant: Der Grund für den geänderten Tatvorwurf von der schweren zur gefährlichen Körperverletzung ist das rechtsmedizinische Gutachten. Demzufolge könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Rentner kurz vor dem Überfall der Jugendlichen einen Schlaganfall oder eine Gehirnblutung gehabt habe. „Wir müssen beweisen, dass die gesundheitlichen Einschränkungen unmittelbar durch den Angriff entstanden sind“, so Wolf-Tilman Baumert, Pressersprecher der Staatsanwaltschaft. Nachdem die Rechtsmedizin diesen Nachweis nicht habe erbringen können, habe man den Tatvorwurf an die Ermittlungsergebnisse anpassen müssen.

Nebenklageanwalt Carsten Rebber will das nicht unkommentiert lassen und sagt: „Uns wurde jede Möglichkeit genommen, das rechtsmedizinische Gutachten in Frage zu stellen.“ Es gebe Neurologen, die hinsichtlich der Tatfolgen möglicherweise zu anderen Erkenntnissen kommen würden. Die könnten jedoch nicht als Beweismittel in den Prozess eingeführt werden, weil die Nebenklage prinzipiell ausgeschlossen sei.

Und noch etwas ärgert Carsten Rebber: Gleich nach der Tat hatte er bei der Staatsanwaltschaft beantragt, bereits für das Ermittlungsverfahren als Nebenklageanwalt beigeordnet zu werden. Damals wäre das noch möglich gewesen, weil man noch von der schweren Körperverletzung ausgegangen war. „Über den Antrag wurde entgegen der gängigen Rechtslage einfach nicht entschieden. Dort übte man sich bereits in der Vergangenheit des öfteren in Passivität“, ärgert sich Rebber über vermeintliche Versäumnisse der Staatsanwaltschaft, die aus seiner Sicht auf dem Rücken der Opferfamilie ausgetragen würden. Die Staatsanwaltschaft erklärt dazu auf Rundschau-Nachfrage, dass solche Anträge immer zeitnah zur Entscheidung an das Gericht weitergeleitet würden.

Um zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, soll die Staatsanwaltschaft Rebber die Ermittlungsakte mittlerweile zur Verfügung gestellt haben. Die Familie plant, ein medizinisches Gegengutachten einzuholen. Ins Verfahren eingebracht werden könnte das allerdings nur, wenn der zuständige Amtsrichter mögliche Ermittlungsfehler beanstandet und die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückverweist: Ein juristisches Tauziehen mit unklarem Ausgang, während das Opfer darum kämpft, wieder ins Leben zurückzukehren.

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