Johannes-Rau-Gymnasium "Unglückliche Wortwahl"

Wuppertal · Das Ganztagsgymnasium Johannes Rau sorgt derzeit in den sozialen Medien für Aufregung. Es kursiert ein abfotografiertes Schreiben, in dem die Schulleitung das Kollegium dazu auffordert, muslimischen Schülern rituelle Waschungen und das Beten auf dem Schulgelände zu verbieten.

 Diskussionsbedarf hinter den Toren des Johannes-Rau-Gymnasiums ...

Diskussionsbedarf hinter den Toren des Johannes-Rau-Gymnasiums ...

Foto: Louisa Rohde

Auslöser waren laut Schulleitung Beschwerden von Lehrern und Schülern, die sich durch die religiösen Rituale bedrängt fühlten. Das Verbot wird jetzt im Netz als Einschränkung der Religionsfreiheit kritisiert.

Auf Rundschau-Anfrage hat sich die Bezirksregierung in Düsseldorf zu den Vorwürfen geäußert. Demnach ist das Schreiben authentisch. "Bei der erwähnten Mitteilung handelt es sich um ein Schreiben der Schulleitung vom 16.2.2017 an das Kollegium. Dies ist irrtümlich an die Öffentlichkeit gelangt", sagt Dagmar Groß, Pressesprecherin der Bezirksregierung in Düsseldorf.

Anlass sei laut Schulleitung der Wunsch gewesen, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und nach anderen Lösungen zu suchen. "Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern", heißt es weiter. "Die Schulleiterin hat dazu die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags, Artikel 5, Grundgesetz, geht der Religionsausübungsfreiheit vor. Daher müssen zum Beispiel auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen."

Die Bezirksregierung betont auch, dass ihr das Gymnasium als Schule mit einem großen Engagement für die Integration von Schülern anderer Religionen oder Herkunftsländer bekannt sei.

Unabhängig davon hält die Bezirksregierung die in dem Schreiben getroffene Wortwahl für unglücklich. Gerade für Außenstehende könne hier ein falscher Eindruck entstehen. Denn das Beten ist jedenfalls dann unbedenklich möglich, wenn es den Schulbetrieb nicht beeinträchtigt. Die Schulaufsicht ist mit der Schulleitung im Gespräch und wird sich über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit berichten lassen.

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