Wuppertaler Amtsgericht Schumacher-Prozess: eine Haftstrafe, zweimal Bewährung

Wuppertal · Drei Männer hatten versucht, die Familie Schumacher mit privaten Bildern des Ex-Rennfahrers zu erpressen. Nun wurde am Amtsgericht das Urteil verkündet: Der Wuppertaler Yilmaz T. (53) muss für drei Jahre in Haft, sein Sohn und der ebenfalls angeklagte Markus F. kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert zu Prozessbeginn.

Foto: Sabine Maguire

Als Yilmaz T. noch vor der Urteilsverkündung zum „letzten Wort“ ausgeholt hatte, klang das beinahe wie eine Drohung. „Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll“, ließ er die Prozessbeteiligten wissen, um dann doch überraschend schnell auf der Zielgeraden anzukommen: Er entschuldige sich nochmals bei der Familie Schumacher, der er mit seinem Erpressungsversuch viel Leid angetan habe.

Wobei das alles aus seiner Sicht doch gar keine Erpressung gewesen sei, sondern ein „Verkaufsgespräch“. Dass er 15 Millionen Euro gefordert hatte für ein Konvolut an Fotos des Ex-Formel-1-Rennfahrers, auf denen zu sehen sei, „wie der da liegt und so …“? Ja, das sei doch ein „Glücksfall“ für die Familie, die froh sein könne, an ihn geraten zu sein. Er habe das mit den Anwälten der Schumachers alles vertraglich fixieren und dazu auch noch persönlich erscheinen wollen: „Ehrlicher geht‘s doch nicht.“

Ist das noch Ahnungslosigkeit, schon Dummheit oder doch Gerissenheit? Man weiß es nicht bei diesem Angeklagten. Wer so etwas hört, der wundert sich jedenfalls nicht mehr über das, was der Pressesprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, Wolf Tilman Baumert, schon vor Prozessbeginn über den Yilmaz T. gesagt hatte: „Es war keine allzu schlaue Idee und eine dilettantische Tat.“ Das sei auch der Grund gewesen für die Anklage vor dem Amtsgericht, die Höchststrafe liege dort bei vier Jahren Haft.

Am Ende wurden es drei Jahre für Yilmaz T., wegen versuchter Erpressung. Das treibende Motiv sei wohl gewesen, das große Geld zu machen, so Baumert. Wer glaube, jemanden spurenlos anrufen zu können, sei kein Profi. Neben T. auf der Anklagebank: Dessen Sohn (30), der seinem Vater einen E-Mail-Account eingerichtet hatte. Wofür? Das habe er nicht gewusst, beteuerte Daniel L., die Amtsrichterin sah Beihilfe zur versuchten Erpressung, das Urteil: sechs Monate auf Bewährung.

Und dann war da noch Markus F., an ihm stritten sich im juristischen Sinne die sprichwörtlichen die „Geister“. Der Wülfrather hatte jahrelang auf dem Anwesen der Schumachers in der Schweiz gewohnt und für die Familie als IT-Experte und im Sicherheitsdienst gearbeitet. Seinen Anwalt ließ F. sagen, er sei dort „Mädchen für alles gewesen“, wozu auch gehört habe, private Bilder zu digitalisieren.

Bis hierhin deckte sich das, was Markus F. erzählte, mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Seine Tatbeteiligung hingegen stritt der 53-Jährige ab, mit der versuchten Erpressung habe er nichts zu tun. Er sei damals von seinem Chef abgezogen worden von dem Auftrag bei den Schumachers, kurz vor seinem Auszug sei sein Zimmer durchwühlt worden. Seinen Verteidiger hatte Markus F. sagen lassen: „Mein Mandant möchte sich nicht an Spekulationen über das Auftauchen von Dateien beteiligen.“ Zuvor hatte der mitangeklagte Yilmaz T. den Wülfrather schwer belastet und behauptet, der habe ihm die Fotos und Videos überlassen und gesagt, „was dabei rumkommt, wird durch drei geteilt“.

Der Staatsanwaltschaft sah in dem, was Markus F. nachzuweisen sei, allenfalls Beihilfe zur versuchten Erpressung. Beim Nebenklageanwalt hatte das für Kopfschütteln gesorgt, dort sieht man Markus F. „als Urheber des Ganzen“, den man hätte beim Landgericht anklagen müssen, wo die Verhängung einer höheren Strafe möglich gewesen wäre.

Am Ende blieb es auch bei ihm bei angeklagter Beihilfe, das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung.