Prozess vor dem Amtsgericht Nächtliche Übergriffe in Unterbarmen

Wuppertal · Sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung in einer Wohnunterkunft und an der Wittensteinstraße: Wegen dieser Vorwürfe muss sich ein 21-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: Dennis Polz

Zu Hause hatte es Stress gegeben. Untergekommen war ein damals 16-Jähriger daraufhin im Wichernhaus in der Martin-Luther-Straße. Und was dort geschehen sein soll, beschäftigt jetzt das Gericht: Es geht um die Nacht zum 1. März 2019, in der ein 21-Jähriger, der ebenfalls in der Unterkunft gewohnt haben soll, den 16-Jährigen zunächst dazu gedrängt habe, Pornofilme auf dessen Handy zu schauen und ihn dann sexuell genötigt habe. Das Opfer habe sich danach geschämt und den Angeklagten erst Tage später auf Drängen seiner Eltern bei der Polizei angezeigt.

Angeklagt ist der 21-Jährige nun nicht nur wegen dieses Übergriffs, sondern auch wegen der versuchten Vergewaltigung einer 28-jährigen Frau. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Geschehnisse 2019 bereits Anklage erhoben, der Prozess soll terminiert gewesen sein – dann kamen Corona und der Lockdown im Frühjahr. Der Verhandlungsbeginn wurde verschoben. In der Zwischenzeit soll der auf freiem Fuß befindliche Angeklagte im August 2020 einer jungen Frau nachgestellt haben. Das Opfer war auf dem Heimweg von einem fröhlichen Abend mit Freunden, als der Angeklagte die Frau am Elberfelder „CinemaxX“ ansprach, um sie dann bis zur Wittensteinstraße zu verfolgen.

Zynischerweise soll er sie zuvor noch gefragt haben, warum sie sich kein Taxi gerufen habe, um sie dann zu bitten, doch etwas langsamer zu laufen, weil sie so schön sei. Irgendwann soll er sie in ein Gebüsch geworfen, sich auf sie gesetzt und sie mit der Hand gewürgt haben. Dabei soll er die Frau überall begrapscht und ihr gesagt haben, dass er verschwinden würde, wenn er das bekomme, was er wolle. Was das genau gewesen sein soll? Das Gericht muss den Tatvorwurf genau prüfen – mit quälenden Fragen für das Opfer.

Für die Frau hingegen war klar, dass es sich um eine versuchte Vergewaltigung gehandelt hat. Dass es dazu nicht kam, ist vermutlich dem couragierten Eingreifen von Passanten zu verdanken, die zuvor die Hilferufe der Frau gehört hatten. Einer der Zeugen hatte die Frau schon angesprochen, bevor sie dem nun Angeklagten begegnet war. Weil keine Busse mehr gefahren seien, soll er sie gefragt haben, ob sie Hilfe brauche: Die 28-Jährige hatte abgelehnt, weil sie Angst gehabt habe, in sein Auto zu steigen.

Später sei dem Zeugen dann aufgefallen, wie der Angeklagte die Frau schnellen Schrittes verfolgt habe. Dann seien beide plötzlich verschwunden gewesen. Er habe sein Auto geparkt, die Hilferufe der Frau gehört und als er am Gebüsch ankam, sei der Angeklagte erst geflohen, bis ihn ein weiterer Zeuge bis zum Eintreffen der Polizei festhielt.

Mit einem Urteil wird frühestens nächste Woche gerechnet.

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