Gute Nachricht für Barmer Ehepaar Polizei findet 120 Unzen Gold aus Schockanruf

Wuppertal · Gute Nachricht für das betagte Ehepaar aus Barmen, das Anfang Juli 2025 von Trickdieben um Gold und Schmuck in sechsstelliger Höhe gebracht worden war (die Rundschau berichtete). Bei einer Kontrolle wurde das Diebesgut auf einem Rasthof der A2 im Landkreis Schaumburg sichergestellt.

Der kontrollierte Wagen.

Foto: Zoll

Bei der Überprüfung eines Wagens entdeckten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Hannover in einem Kissenbezug unter dem Fahrersitz 120 Unzen Gold. „Für meine Kollegen war schnell klar, dass die Herkunft des Goldes geklärt werden muss, nachdem der Fahrer zuvor angemeldet hatte, nur 150 Euro bei sich zu führen", so Joline Kassner (Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover). Mit Blick auf den aktuellen Goldpreis hat der Fund einen Wert von rund 344.000 Euro.

Der 30-jährige Fahrer erklärte, von Wuppertal, wo er einer Beschäftigung als Paketzusteller nachgegangen sei, auf dem Weg nach Polen zu sein. „Auch hier ergaben sich für meine Kollegen Ungereimtheiten, da einige während der Kontrolle aufgefundenen Tank- und Einkaufsquittungen einen anderen Eindruck vermittelten. Die Beamten informierten daraufhin die Kolleginnen und Kollegen der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe (GFG) des Zollfahndungsamtes Hannover und des Landeskriminalamtes Niedersachen und stellten das Gold vorerst sicher", erklärt Kassner.

Das daraufhin eröffnete Clearing-Verfahren (es dient unter anderem dazu, die Herkunft von hohen Barmittelsummen zu ermitteln) führte die Zollfahnderinnen und Zollfahnder schnell in Richtung Wuppertal – mit Erfolg.

„Die Kolleginnen und Kollegen der gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe bewiesen bei ihren Ermittlungen das richtige Gespür. Bereits kurze Zeit später konnte der Sachverhalt mit einem Enkeltrick-Betrug in Barmen in Verbindung gebracht werden", so Kassner. „Wir freuen uns, dass das Gold zu seinen eigentlichen Eigentümern zurückverfolgt werden konnte und die gute Zusammenarbeit ein so schnelles Ergebnis erbracht hat.“

Das eingeleitete Strafverfahren wird nun von der Staatsanwaltschaft Bückeburg geführt. Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen (GFG) sind Ermittlungsgruppen der deutschen Zollverwaltung im Verbund mit anderen Behörden wie den Landespolizeien, dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und den Länderfinanzverwaltungen. Sie sind zuständig bei der Verfolgung der Geldwäschekriminalität.