Ans Grundsätzliche traut sich die Gesetzesnovelle nicht heran: Die Gelder fließen weiterhin in gleicher Höhe. Doch das Signal aus Berlin ist unüberhörbar: Leistungsempfänger, die in der Lage wären, zu arbeiten, sollen das in Zukunft schneller tun. In Wuppertal betrifft das derzeit rund 31.800 Personen. Für sie bedeutet die Änderung, dass das Jobcenter ihnen mehr Arbeitsangebote machen und dabei mehr Druck ausüben kann. Denn wenn sie nicht kooperieren, drohen härtere Sanktionen als bisher.
Bei der Jahrespressekonferenz am vergangenen Dienstag begrüßten die Verantwortlichen des Jobcenters die neue Grundsicherung, betonten jedoch, dass die neue Regelung „praxistauglich“ gemacht werden müsse. Entscheidend seien unter anderem „ausreichend Personal und ein funktionierendes IT-System“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Jobcenters, Kristin Degener. Das Amt beschreibt die Reform, die in Berlin zwischen den zwei Koalitionären CDU und SPD für reichlich politischen Sprengstoff sorgte, als „Chance“. Die Wirksamkeit des neuen Gesetzes messe sich allerdings erst daran, wie viele Menschen einen Job fänden.
Ein Gelingen würde den Erfolgskurs der Behörde fortsetzen: Entgegen dem Bundestrend ist die Zahl der Bürgergeld-Empfänger in der Schwebebahnstadt erneut zurückgegangen. Noch nie seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2005 haben so wenige Wuppertaler Geld vom Jobcenter erhalten. Im Vergleich zu 2020 gibt es 6.450 Leistungsbezieher weniger. Laut Kristin Degener seien die Gründe unter anderem ein noch immer aufnahmefähiger Arbeitsmarkt, demografische Faktoren, sowie die „gute Arbeit des gesamten Jobcenters“.
Derzeit beziehen rund 43.700 Wuppertaler Bürgergeld. 31.800 von ihnen könnten laut Jobcenter regulär arbeiten gehen, tun das aber gar nicht oder nur in Form von Minijobs zur Aufstockung des Bürgergelds. Sie sind die klassischen Kunden der Arbeitsvermittlung des Jobcenters und von Seiten der Geldempfänger am meisten von der Änderung betroffen. Hatte das Bürgergeld, das 2023 „Hartz IV“ ablöste, den Ruf, die Qualifizierung der Arbeitssuchenden ins Visier zu nehmen, wird das neue Grundsicherungsgeld den Fokus auf die schnelle Jobvermittlung setzen.
Dabei sollen auch Berufe im „maximal zumutbaren Umfang“ angeboten werden. Wer die Arbeit ablehnt, verliert künftig ohne Vorwarnung direkt 30 Prozent seines Regelsatzes. Einem Alleinstehenden bleiben dann nur noch 394 statt 563 Euro im Monat. Weniger wird es in diesem Fall nicht, denn sonst kollidierten die Kürzungen mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Drastischer fallen die Strafen hingegen für Personen aus, die dem Amt fernbleiben. Wer drei Jobcenter-Termine unentschuldigt versäumt, gilt offiziell als „nicht erreichbar“. Die Konsequenz kommt in Form einer sogenannten „Totalsanktion“: Zunächst wird das Geld für den Lebensunterhalt komplett gestrichen, im nächsten Schritt entfällt auch die Übernahme der Mietkosten. Zudem sollen Leistungsempfänger mehr auf ihr Erspartes zurückgreifen. Galt beim Bürgergeld im ersten Jahr noch ein Freibetrag von 40.000 Euro, greift der Staat künftig bereits ab 20.000 Euro auf die Rücklagen zu.
Kritiker der neuen Grundsicherung bemängeln, dass das Gesetz die Qualifizierung der Arbeitssuchenden vernachlässige. Auch das Jobcenter Wuppertal ist der Meinung, dass eine schnelle Vermittlung um jeden Preis nicht der richtige Weg sei. Viele Leistungsbezieher seien nicht ausreichend qualifiziert, gesundheitlich eingeschränkt oder familiär eingebunden. Es drohe ein ständiger Rückfall in die Grundsicherung, wenn es nur darum gehe, irgendeinen Job zu vermitteln.
Die Leitung der Behörde bleibt in diesem Punkt allerdings optimistisch: Seit jeher ist das Jobcenter mit Wuppertaler Sozialinstitutionen und Wirtschaft eng verbunden und versucht auch weiterhin, passend zu vermitteln. So habe sich gezeigt, „dass eine örtliche Vernetzung und kommunale Steuerung allen [...] zu Gute kommt“, sagt Sozialdezernentin Annette Berg, die Verwaltungsratsvorsitzende des Jobcenters ist.
Ein weitaus größeres Problem bleiben die Finanzen für das Amt selbst: Das Budget schrumpfte 2025 zunächst um über zehn Millionen Euro auf knapp 32 Millionen Euro. Erst im Sommer schob der Bund noch einmal 3,5 Millionen Euro nach. Dieses „Stop-and-Go“ mache „eine kontinuierliche und verlässliche Maßnahmenplanung fast unmöglich“, kritisierte Finanzvorstand Andreas Kletzander bei der Pressekonferenz. Das ist eine klare Message nach Berlin: Wirtschaften will gelernt sein!