Bundesrat stimmt zu Höhere Strafen bei Angriffen auf Retter

Wuppertal / Berlin · Der Wuppertaler CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, die Strafen bei Angriffen auf Sicherheits- und Rettungskräfte und bei Behinderung der Rettungsdienste zu verschärfen.

 Jürgen Hardt.

Jürgen Hardt.

Foto: Büro Hardt

"Hunderttausende haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute, Sanitäter, Angehörige des Technischen Hilfswerks und der Polizei sind zu Recht über die Zunahme körperlicher Gewalt gegen Rettungskräfte empört. Deshalb ist es richtig, dass solche Angriffe zukünftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können", so Hardt. "Nunmehr können Übergriffe auch während einfacher Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen bestraft werden. Damit setzt der Gesetzgeber ein klares Zeichen gegen den Verfall guter Umgangsformen in unserem Land. Ich wünsche mir, dass das Gesetz auch neues Bewusstsein für die wertvolle Arbeit der Helferinnen und Helfer im Notfall schafft."

Zudem wurde ein zusätzlicher Straftatbestand der "Behinderung von hilfeleistenden Personen" geschaffen. "Wer den Einsatz von Rettungskräften behindert, etwa weil keine Rettungsgasse auf der Autobahn gebildet wird, macht sich strafbar. Ich fordere die Ordnungsbehörden auf, solche Behinderungen konsequent zu verfolgen. Auch wer Handyaufnahmen von Unfallopfern macht, anstatt zu helfen, und somit die Versorgung von Verunglückten erschwert, macht sich strafbar", so der CDU-Politiker. "Die Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft erfordert, dass sich jeder in Not Befindliche auf die Hilfe anderer verlassen kann. Wir müssen dafür sorgen, dass dies wieder Allgemeingut wird."

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